Die Bürgschaft für die hälfte der Miete?
Hallo,
ich zieh mit einer Freundin zusammen. Da ich erst diesen Monat angefangen habe zu arbeiten und davor nur Teilzeit gearbeitet habe, verlangt mein Vermieter eine Bürgschaft. Meine Frage wäre geht die Bürgschaft auch für die hälfte der Miete?
LG
3 Antworten
Wenn ihr beide unterschreibt, seid ihr beide für die volle Miete verantwortlich. Dies gilt auch für den Bürgen.
Wer steht als Mieter im Mietvertrag? Nur deine Freundin, nur du oder ihr beide? Wenn ihr beide laut Vertrag Mieter seid, dann haftet ihr auch einzeln dem Vermieter gegenüber für die Mietzahlungen. Wenn also einer von euch die Miete nicht bezahlen kann oder will, muß der andere für ihn einspringen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter eine Bürgschaft nur für die Hälte der Miete akzeptiert.
Na klar, die Bürgschaft wird generell im Mietvertrag angegeben, die Bezahlung regelt ihr ja dann selbst.
Wenn die Miete mal nicht bezahlt wird, gilt die Bürgschaft dann ja nur für dich und dementsprechend nur für deinen Teil
Zur Sicherheit aber deine Freundin auch bitten einen Bürgen bereitzustellen
Die Bürgschaft gilt immer für die gesamte Wohnung und kann nur bis zu 3 Grundmieten eingesetzt werden. Alles andere ist ungesetzlich - Es kann aber verhandelt werden, dass dieBürgschaft höher gesetzt wird aber das beruht auf Freiwilligkeit der Mieterpartei.