Vermieten an Kinder?

5 Antworten

Stichwort Geschäftsfähigkeit! Kinder unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass bei ihnen die Eltern immer erst zustimmen müssen, bevor ein rechtskräftiger Vertrag wie ein Mietvertrag entsteht. Ein Mietvertrag fällt dabei auch nicht unter die Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel den "Taschengeldparagraphen".

Zudem stellt sich bei "Besitzer" die Frage, ob er auch Eigentümer oder selbst Mieter ist. Als Eigentümer darf er natürlich sein Eigentum einfach so vermieten. Ist er hingegen selbst Mieter der Garage, müsste er sich für die Untervermietung an die Jugendlichen noch das Einverständnis des Vermieters einholen.

Nein, darf er nicht.

Will er den Kids die Garage gegen Entgelt zur Verfügung stellen, zum Beispiel damit die dort Musik machen können ohne den Eltern den letzten Nerv zu rauben, muss der Mietvertrag über einen Erwachsenen laufen.

Ja, das darf er.

Wenn die Eltern einverstanden sind…