Wohnung vermieten an Berufstätigen?

7 Antworten

Ich habe meine Eigentumswohnung auch vermietet. Von meinem zukünftigen Mieter habe ich mir die letzen drei Gehaltsabrechnungen und eine Schufa Auskunft geben lassen. Auch habe ich den potentiellen Mieter eine Selbstauskunft ausfüllen lassen, mit Identitätsauskunft, Arbeitsverhältnis und Beruf, Finanzielle Situation, ob es eine Einkommenspfändung gibt, ob Mietschulden vorhanden sind, Familienstand und nach Haustieren. Vor allem habe ich mir Zeit genommen einen neuen Mieter zu finden und mich mit dem potentiellen Mieter unterhalten.

RadioSputnik 
Fragesteller
 20.11.2021, 18:46

Bei mir meldete sich jemand der Insolvenz hat. Würdest du so einen nehmen?

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Vennesla  20.11.2021, 18:47
@RadioSputnik

Vermutlich eher nicht. Ich müßte mehr über seine Situation erfahren im Gespräch.

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Wenn Du bestimmte Personengruppen nicht bevorzugst, dann gib denen halt eine höfliche Absage. In dem Sinne, Du hast schon jede menge Bewerber daher kommt er nicht mehr in Frage.

Wenn Du bestimmte Personengruppen nicht magst, dann solltest Du es bloß nicht in die Anzeige schreiben. Ich mache das so, daß wenn die Interessenten sich melden ich nach ihrem Beruf frage. Sollten es Anwälte, Steuerberater, Lehrer oder Polizisten sein oder Harz4 Empfänger, gebe ich denen erst gar keine Chance zur Besichtigung und sage, daß ich schon genügend Interessenten habe. Somit ist der Fall auch erledigt. Auch bestimmte Nationalitäten kommen bei mir nicht mehr in Frage, denn ich habe schon mal schlechte Erfahrungen damit gemacht.

Am besten sind Mieter aus sozialen Berufen. Die verdienen zwar nicht so viel, sind aber sehr erträgliche Mieter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bastine  21.11.2021, 18:41

Christl 10 hat eine Antwort geschrieben, der auch ich voll zustimmen. Ihr bin selbst Vermieterin

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Schau in die KDU-Sätze deiner Gemeinde und mach sie zu teuer...

Vermieten Sie ausschließlich an Mieter mit nachhaltig festem Einkommen und einer guten Schufa-Auskunft.

Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis regelt ein vernünftiger Standardmietvertrag.

Ist mittlerweile gang und gäbe, dass schon in den Wohnungsanzeigen steht "keine Hartz 4 Empfänger, keine Haustiere usw.". Außerdem kannst ja noch Gehaltsnachweise verlangen.