Untermieterin kündigen?
Hallo zusammen,
seit ein paar Monaten habe ich meine Wohnung untervermietet. Allerdings sind es 2 räumlich getrennte Wohnungen und auch ohne Möbel.
Die Frau die dort wohnt ist alleinerziehend mit einem Kind. Seit Anfang an macht sie nur Probleme: hört extrem laut Musik, schmeisst ihrem Müll bei uns rein (ohne zu fragen), möchte aber erst in wenigen Monaten selber dafür zahlen, und das schlimmste, ihr Kind.
Unter der Woche fängt es um 06:30 an, man hört ihn stundenlang rumrennen und auch im Flur muss er 10 mal hoch und runter und ruft mach seiner mama. Sie läuft ebenfalls wie ein Elefant in der Wohnung rum. Und am Wochenende sind es sogar 3 Kinder und 2 Erwachsene da oben. Ihr könnt euch also vorstellen wie laut es dann ist wenn 3 Kinder ab morgens um 6 rumrennen, hüpfen und schreihen. Auch der Flur im Treppenhaus sowie die Wände sind immer dreckig.
Habe sie auch schon mehrmals auf alles angesprochen- kam weder eine Entschuldigung noch eine Besserung.
Da es mein Eigentum ist bzw Untervermietung muss es doch möglich sein diese Frau rauszukriegen oder nicht? Ich halte das langsam nicht mehr aus und bin jeden Tag Tod müde… und nach der Arbeit hört der Lärm ja auch nicht auf…
Und auch die Nachbarn ganz unten fühlen sich gestört, da sie diesen Lärm grade am Wochenende auch ganz unten hören…
5 Antworten
Der Vermieter darf ein unbefristetes Mietverhältnis nur ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an seiner Beendigung hat. Das Gesetz schließt eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung aus, erkennt aber ein berechtigtes Interesse „insbesondere“ in folgenden Fällen an (§ 573 BGB):
- schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten (z. B. ständige Belästigung von Mitmieter/innen, Beleidigung des Vermieters, erheblicher Mietrückstand bzw. ständig un-pünktliche Mietzahlung oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung),
- Eigenbedarf des Vermieters für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts oder
Tritt in deinem Fall vielleicht die Belästigung auf? Zumal das mit dem Müll ja auch nichts bringt. Und das mit dem Hund habe ich auch gerade erst gelesen. Vielleicht tritt dann ja auch der Punkt noch mehr ein.
Ansonsten eigenbedarf anmelden. Würde das ganze mit einem Anwalt besprechen. Miete gegebenfalls auch noch erhöhen
Habe das noch korrigiert wegen dem Hundebiss. Würde da mit einem Anwalt drüber reden. Ansonsten einfach das Spiel umdrehen. Selbst mal Laut sein, solange die anderen nachbarn nicht gestört werden
jaa, hab auch mal überlegt einfach nachts leider auf den Speicher über ihr zu müssen und ein bisschen rumzutrampeln. Aber hab Angst dass sich das immer mehr hochschaukelt und sie dann absichtlich auch noch lauter wird…
Nachts ist es ja auch nicht erlaubt. Mir scheint es eher, als hättest du wirklich gar keine Ahnung von rechten und Pflichten. Ab zum Anwalt. Was ist mit mieterhöhung
doch es ist mir schon klar.
Mit Nachts meinte ich eher so um 08/09 wenn das Kind schon schlafen muss und offiziell noch keine Nachtruhe ist.
Und meistens,wenn sowas vor Gericht geht, kriegen die Mieter mit Kindern recht, „da es ja Kinder sind“…
aber ja was anderes als einen Anwalt aufzusuchen wird mir wahrscheinlich nicht übrig bleiben.
Ja, ab 6 Uhr kannst du das gerne machen. Da brauchst du auch nicht mehr leise zu sein. Würde da, falls das Kind früh schläft sogar bis abends 22 uhr ziehen
Würde da, falls das Kind früh schläft sogar bis abends 22 uhr ziehen
Du wuerdest das Kind am Schlaf hindern, nur um die Mutter zu aergern? Schaem dich!
ja ich werd ja auch am Schlaf gehindert obwohl ich arbeiten muss :) das Kind ist außerdem genauso frech (geht einfach in unsere Wohnung während wir mir der Mutter reden, holt Sachen aus unserm Briefkasten,
klingelt einfach, geht an unsere Autos) Also nein hab da kein schlechtes Gewissen :)
Würde da auch vor Kindern keinen halt machen. Wenn du einen Speicher hast, einfach Anlage da anbringen und von 6-22 uhr laufen lassen
So lange der Lärm nicht innerhalb der Ruhezeiten passiert hast du da keine Chance, wenn die sich n Anwalt nimmt und gegen die Kündigung vorgeht. Man muss sich eben vorher sehr gut überlegen, an wen man vermietet.
ja hinterher ist man immer schlauer, kam halt nett rüber…
Schreibe ihr eine fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarf.
Nur kannst du sie dann natürlich nicht sofort wieder vermieten, sondern wirst sie vorerst wirklich selber nutzen müssen.
ja, das haben wir auch schon überlegt. Nur schwierig wenn es nicht wirklich Eigenbedarf gibt. Oder kann ich einfach sagen, dass wir halt mehr Platz brauchen? Wir haben ihr auch schon gesagt sie kann gerne ohne Einhaltung der Kündigungsfrist wieder ausziehen.
Natürlich kannst du sagen, dass ihr mehr Platz braucht. Ihr könnt sie dann nur lange Zeit nicht mehr untervermieten.
Wenn ihr auf die Mieteinnahmen verzichten könnt, dann wäre es mir dies wert.
also wenn das wirklich geht, würden wir das aufjedenfall machen. Danke für den Tipp :)
Kinderlaerm musst du dulden. Ist ja anscheinend auch nur tagsueber.
Auch sonst sehe ich keinen Grund, der fuer eine ordentliche Kuendigung ausreichen wuerde und fuer eine ausserordentliche schon gar nicht.
Es handelt sich doch um eine eigenstaendige Wohnung und nicht um Raeume innerhalb der von dir selbst bewohnten Wohnung, richtig?
ja richtig… aber es kann doch nicht sein dass ich sowas bei meinem Eigentum (Eigentümer ist mein Vater) dulden muss. Vorallem das mit den 3 Kindern jedes Wochenende. Außerdem hat auch ihr Hund auf den sie mal aufgepasst hat, meinen Hund ohne Grund gebissen. Da hat sie sich auch 3 Wochen geweigert zu zahlen bis ich ihr mit der Polizei gedroht habe, dann hat sie mir endlich die Versicherungsdaten durchgegeben… also das Verhalten von ihr ist wirklich schrecklich…
bei meinem Eigentum (Eigentümer ist mein Vater)
Wir sollten vielleicht erst einmal die tatsaechlichen Eigentums- und Mietverhaeltnisse klaeren.
So, wie du es beschreibst, ist dein Vater also Eigentuemer der 2 von dir gemieteten Wohnungen. Eine dieser beiden von dir gemieteten Wohnungen hast du untervermietet. Ist das so weit richtig?
Wenn ja, gehoert das ganze Haus deinem Vater oder ist er nur Eigentuemer einzelner Wohnungen darin?
genau. Das ganze Haus gehört meinem Vater. Dieser hat 2 Wohnungen an mich vermietet und die obere Wohnung davon habe ich dann untervermietet.
(Die Wohnung unter uns hat mein Vater selbst vermietet, mit denen gibt es aber keine Probleme)
Dann bleibt es dabei: Du kannst deiner Untermieterin nur kuendigen, wenn du einen dafuer ausreichenden Grund hast. Nichts von dem, was du geschrieben hast, stellt einen solchen Grund dar.
Hast du sowas wie eine Hausordnung ausgemacht? Gibt es irgendwas schriftliches woran sie sich zu halten hat? Dann hast du leichters als ohne. Allerdings wird dir nur der Rechtliche Weg bleiben.
nein, aber sowas kann ich auch noch nachträglich machen oder? Vielleicht bringt das ja was…
Nein. Eine Hausordnung muss mit dem Mietvertrag ausgehändigt und unterschrieben werden
Beleidigungen jetzt nicht, allerdings ist die Miete auch nie am 01. des Monats da sondern immer ein paar Tage später (was aber leider rechtlich noch i.O. ist da es ja bis zum 3 Bankarbeitstag möglich ist. Hab ihr schonmal erklärt das ich ja die vollständige Miete auch überweisen muss, das war ihr aber egal.