Vermieter macht Ärger Wegen Flagge

weg 74%
Andere 16%
lassen 9%

74 Stimmen

22 Antworten

Du könntest versuchen, ein Mensch zu werden. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber passieren ja Wunder?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – HU-Studium Politikwissenschaften
weg

Ich wundere mich nicht, es gibt eben auch Leute, die ihre Schwachköpfigkeit öffentlich bekennen.

weg

Es ist kein Problem dir den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. In deinem Falle würde ich das direkt über Anwalt und Gericht machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hellferich 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 12:59

Ok soll er bitte versuchen. Hab ich ihm so auch vor 3 Monaten gesagt

vanOoijen  09.06.2025, 20:39
@Hellferich
Ein Vermieter kann einem Mieter grundlos (also ohne gesetzlich anerkannten Grund) kündigen, aber nur mit der Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen und unter bestimmten Voraussetzungen. Eine grundlose Kündigung ist nicht möglich, wenn das Mietverhältnis unter Schutz des Kündigungsschutzes fällt, beispielsweise bei sozial benachteiligten Mietern oder bei der Kündigung einer Wohnung, die ein Mieter aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit benötigt.

Da Du ein ganzes Haus mieten kannst gehe ich mal nicht davon aus, dass Du sozial benachteiligt bist und je nach Wohnungsmarkt in Eurer Gegend kannst Du wohl auch etwas finden, was zu Deiner beruflichen Tätigkeit passt. Den Rest klären dann Gerichte. Das kann je nachdem länger oder kürzer dauern.

Der Vermieter kann dir kündigen.

1. Du verstößt gegen seine Hausordnung.

2. Du störst das Umfeld (Nachbarschaft - wovon ich ausgehe).

3. Du sendest damit politische und exteremistische Signale (wie du hier auch zugegeben hast).

Ich würde dich auffordern, dann abmahnen. Erneut abmahnen und dann fristlos kündigen. Wenn du dann nicht ausziehst, Räumungsklage einleiten und dir im Anschluss noch die rechtlichen Kosten auferlegen.


vanOoijen  09.06.2025, 20:54

Hausordnung gibt es nicht, wenn man ein ganzes Einfamilienhaus mietet.

Dann darf man als Mieter lediglich keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Eigentümers vornehmen. Also Wände herausreißen etc. Ansonsten ist man ziemlich frei.

Aber fristgerechte Kündigung geht grundlos in den meisten Fällen.

Shukow  09.06.2025, 21:03
@vanOoijen

Also bei mir hat man nur versucht etwas zu machen, Teil eins hat auch mittels "Diebstahl der AfD Fahne" auch geklappt. Bei Teil 2 (deutlich größere Fahne hing am Balkon) hat man sich noch nicht mal mehr in die Nähe meine Balkons getraut. Warum wohl nicht?

vanOoijen  09.06.2025, 21:12
@Shukow

Beim FS traut sich ja auch niemand ungesetzlich das Grundstück zu betreten oder die Flaggen zu stehlen. Der Vermieter hat bisher lediglich geklingelt und den Wunsch geäußert er möge die Flaggen abhängen. Mehr war nicht.

Sie haben sich nicht geeinigt und jetzt kommt es auf den Vermieter an ob er grundlos fristgerecht kündigt oder nicht.

Hellferich 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 20:31

Hahaha!!! mal sehen ob er sich das traut. Er hat immer groß geredet nie was getan

vanOoijen  09.06.2025, 20:56
@Hellferich

Vielleicht hofft er auf eine gütliche Einigung mit Dir. Da hofft er wohl vergeblich.

Ich gehe mal von einer Trollfrage aus.

Was würde passieren, wenn das tatsächlich jemand so machen würde?

Grund: Provokation mit Vorsatz.

Folgen: Steinwürfe in die Fenster, Sachbeschädigung an Autos, Pizzabestellungen und vieles mehr was du gar nicht möchtest.


vanOoijen  09.06.2025, 21:16

Nicht auf irgendeinem Dorf oder in einer spießigen EFH-Neubausiedlung. Da wird sowas anders gelöst.

Hellferich 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 20:33

Folgen: Steinwürfe in die Fenster, Sachbeschädigung an Autos, Pizzabestellungen und vieles mehr was du gar nicht möchtest.

Nichts ist davon passiert . Gerne kann ich dir als Bestätigung Bilder per Instagram senden wenn du möchtest .