Naja, du bist ja auch selber Schuld, wenn du durch eine Reise zu Quarantäne gezwungen bist. Das bescheinigt dir niemand und vor allem stellt dich damit auch keiner frei.

Das kann also von deinem Urlaub abgezogen werden, denn du wusstest ja, dass du wieder in die Ausbildung musst.

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Das hängt doch von mehreren Faktoren ab. Bist du geimpft ja oder nein, welchen Status hat dein Reiseland aus Sicht Deutschlands zum Zeitpunkt deiner Reise etc.

Die beste Quelle für Informationen ist das auswärtige Amt. Wenn du in Quarantäne müsstest nach deiner Einreise, dann kannst du auch nach 3 Tagen nicht fliegen. Die häusliche Quarantäne bedeutet, dass du den Quarantäne-Ort nicht verlässt und daher auch nicht zum Flughafen und in Flugzeug kannst.

Zudem wäre zu beachten wie dein neues Zielland das sieht und ob du dort in Quarantäne musst. Auch hier ist das auswärtige Amt und die Botschaftsseite des Landes gut.

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Ja, dich würde eine Quarantäne treffen. Nachzulesen hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Eine Ausnahme für einen kurzen Aufenthalt im Hochrisikogebiet gibt es nicht. Die 24 Stunden betreffen nur den kleinen Grenzverkehr, sprich Berufspendler im Bereich um die Grenze.

Die Ausnahmen findest du hier:

Bild zum Beitrag

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Fazit: Du musst die Rückreise vorher online anmelden, du musst einen Test- oder Impfnachweis hochladen. Ungeimpft musst du dich dann nach der Rückreise in Quarantäne begeben (hierbei gilt vollständige Impfung + 14 Tage).

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Ein PCR-Test ist nur kostenlos, wenn es dafür eine Begründung gibt. Das könnte beispielsweise Kontakt zu einer infizierten Person.

Kostenlos ist der sog. Bürgertest, welcher aber ein Schnelltest ist.

Macht man den PCR-Test freiwillig und auf eigenen Wunsch, dann fallen die Kosten des Arztes und des Labors an. Das kann sicher etwas schwanken, aber sind nicht niedrig auf jeden Fall.

Eine Urlaubsreise ist im Übrigen kein Grund für einen kostenlosen PCR-Test.

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Der Insolvenzverwalter muss jegliches Vermögen erfassen, bewerten und alles was pfändbar ist auch entsprechend verwerten und damit zu Geld machen.

Insofern sind die Fragen sehr umfangreich und dazu ist der Insolvenzverwalter nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet. Deine Bekannte ist insoweit aus der InsO auch zur Mitwirkung verpflichtet.

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Ganz normal und zeigt auch, dass der Körper reagiert. Alles prima. Bei mir selbst waren es so 12 Stunden, dann war das meiste verflogen.

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Wenn ein Schnelltest gefordert ist, dann reicht per se jeder offiziell ausgeführte Schnelltest.

Achte darauf, dass die Erfordernisse erfüllt werden (z.B. Digital oder nicht/QR-Code etc.). Ansonsten kannst du an jede offizielle Stelle gehen. Aber Schnelltests sind normalerweise nur 24 Stunden gültig. Es kann aber natürlich sein, dass das Land auch 48 Stunden akzeptiert.

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Du kannst dich bei dem für dich zuständigen Impfzentrum anmelden und auch an deinen Hausarzt gehen. Sobald du irgendwo einen Termin bekommst, dann bitte die andere Stelle informieren unbedingt.

Kümmern musst du dich selbst.

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Die Name bzw. die Marke und den Service darunter gibt es ganz normal weiter. Warum sollte man diese auch aufgeben? Rechtlich wurden die Gesellschaften verschmolzen und Commerzbank AG als aufnehmende Gesellschaft für das Geschäft unter der Marke "Comdirect" weiter

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Abwarten und entspannen.

Du hast völlig korrekte Tatsachen scheinbar geschildert, hast niemanden angegriffen oder beleidigt. Alles richtig.

Der Verkäufer muss sich die Fehler seines Gehilfen zurechnen lassen und Ende.

Wahrscheinlich passiert gar nichts.

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Rimjob: Ja, Aufjedenfall

Erst einmal erlebt. Damals hat mich die Partnerin auch überrascht und auch ich fand es super. Insbesondere in Verbindung mit einem Handjob.

Wenn es für euch beide okay ist, dann probiert es einfach aus.

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Leider setzt das Jura-Studium an der Universität zwingend das Abitur voraus. Es gibt aber Ausbildungsberufe rund um Gericht und die juristische Tätigkeit, allerdings solltest du hierfür auch den Realschulabschluss nachholen.

Für das wirkliche Jura-Studium müsstest du das Abitur machen und auch dann gibt es sehr oft Zulassungsbeschränkungen über die Abiturnote.

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Kostenlos ist der Antig-Test (Schnelltest) für alle Bundesbürger. Eine generelle Befreiung von den Kosten gibt es für Ausländer, welche zu Besuch sind, nicht.

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