Muss ich bei Einreise in Quarantäne?

BLAEKK  27.07.2021, 16:07

Bist Du vollständig geimpft? Wenn ja, hast Du nur bei Rückkehr aus einem Variantengebiet eine Qurantänepflicht.

Lasse497 
Fragesteller
 27.07.2021, 16:08

Mein Vater komplett ich nur einmal

2 Antworten

Hallo,

der Hafen von Barcelona befindet sich nicht in internationalen Gewässern, daher dürftest du dich ganz offiziell in Spanien aufhalten und somit länger als 24 Std. in Spanien sein.

Ich würde an der Stelle die Reederei fragen, mit der ich fahre, ob dem so ist... die werden es ja sicher beantworten können.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

Ja, dich würde eine Quarantäne treffen. Nachzulesen hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Eine Ausnahme für einen kurzen Aufenthalt im Hochrisikogebiet gibt es nicht. Die 24 Stunden betreffen nur den kleinen Grenzverkehr, sprich Berufspendler im Bereich um die Grenze.

Die Ausnahmen findest du hier:

Bild zum Beitrag

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Fazit: Du musst die Rückreise vorher online anmelden, du musst einen Test- oder Impfnachweis hochladen. Ungeimpft musst du dich dann nach der Rückreise in Quarantäne begeben (hierbei gilt vollständige Impfung + 14 Tage).

 - (Reisen und Urlaub, Quarantäne)

OneShad  27.07.2021, 16:12

Achso und diese Infos können sich auch ändern, also bitte aktuell nachlesen

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Funfroc  27.07.2021, 16:18

Das, was in deinem Bild zu lesen ist, hat der FS doch schon so geschildert und war ihm bewusst.

Die Frage hier ist doch, wie der Aufenthalt auf dem Schiff zu werten ist - dann würde ja u.U. der Punkt 3 der Ausnahmen gelten.

Vermutlich ist das nicht so, aber das weiß ich nicht mit Sicherheit und sollte bei der Reederei erfragt werden.

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OneShad  27.07.2021, 16:37
@Funfroc

Bei der Ausnahme geht es um den Grenzvekehr, d.h. die kurze Einreise im Grenzbereich (ca. 30 Kilometer). Das betrifft u.a. klassisch Pendler und ist für diese gedacht. Das habe ich auch so oben geschrieben.

Nachzulesen unter § 2 Ziffer 11 der Coronabekämpfungsverordnung. Für kurzzeitige Reisen gibt es keine Ausnahme.

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