Doppelbesteuerung? In Deutschland arbeiten in Spanien leben?
Moin, ich bin Offshoretechniker und arbeite 2 Wochen auf See und habe dann 2 Wochen frei. Ich habe mich dazu entschlossen meinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben und die 2 Wochen, die ich frei habe, in Spanien zu leben. In den 2 Wochen die ich auf See arbeite habe ich keinen festen Wohnsitz an Land sondern auf einem Schiff. Mein Arbeitgeber ist deutsch und auch auf See gehört das Gebiet zu Deutschland. Auf das ganze Jahr gesehen werde ich weniger als 183 Tage in Spanien sein, möchte aber dennoch meinen Hauptwohnsitz dort anmelden. Also stellt sich mir nun die Frage, wo bin ich wie steuerpflichtig?
Besten Dank im Voraus!
2 Antworten
Also stellt sich mir nun die Frage, wo bin ich wie steuerpflichtig?
Grundsätzlich Spanien
Aber, hier greift das DBA. Denn die Betrachtung ist nicht wie lange du in Spanien warst sondern wie lange du in Deutschland warst.
Eine Besteuerung erfolgt demnach in Deutschland, wenn
- Der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Deutschland ausübt
und
- der Arbeitnehmer sich in Deutschland insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält oder
- Der Arbeitslohn von einem oder für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird oder
- der Arbeitslohn von einer Betriebsstätte getragen wird, die der Arbeitgeber in Deutschland hat.
Beides, also sich in Spanien und Deutschland jeweils mehr(!) als ein halbes Jahr aufzuhalten, schließt sich ja normalerweise gegenseitig aus. Allerdings ist auch die Frage, wie das mit den An- und Abreisen aussieht, wo du wie oft übernachtest.
Nur wenn du mehr als ein halbes Jahr im Jahr in Spanien wohnst, bist du dort steuerpflichtig. Dann wäre es aber egal, ob das freiwillig oder durch höhere Gewalt so ist. Stell dir vor du bist in Spanien, weil du krankgeschrieben bist oder Urlaub nimmst. Oder musst noch den ein oder anderen Tag aus irgendwelchen Verpflichtungen heraus nach Spanien (Umzug, Familienfeste etc.). ... oder nach Deutschland.
Da die Aufteilung Spanien : Deutschland hier ja praktisch 50% ist, kann das leicht passieren. Dann würde das spanische Finanzamt vor der Tür stehen. Siehe Shakira oder auch diejenigen, die aufgrund des Covid-Lockdowns länger in Spanien bleiben mussten, weil es keine oder nicht ausreichend Flüge mehr gab oder sie die Bedingungen nicht erfüllten.
Ein kleiner Fehler und schon kann das ungeahnte Folgen haben.
Entweder oder. Beides geht nicht. Aber es kann eben sein, dass wenn du über 183 Tage kommst, dass das spanische Finanzamt die Besteuerung verlangt, obwohl du bereits in Deutschland versteuert hast und du dann das wieder vom deutschen Finanzamt zurückfordern musst.
Es kann dann eben so kommen, dass du über einen Zeitraum 2x Steuern zahlst oder eingezogen bekommst, bis feststeht, was denn wirklich Fakt ist bzw. einer von beiden nachgibt.
Danke erstmal für deine Antwort!
Also muss ich mein Gehalt in Deutschland versteuern weil ich es hier erarbeite und dann, wenn ich über 183 Tage komme, nochmal zusätzlich in Spanien? In welchem Ausmaß muss ich das dann in Spanien noch versteuern?