Braucht man architekt für Nutzungsänderung?
Hallo Community,
Braucht man einen architekten für die Nutzungsänderung ( von Gewerbe zu Wohnung)? Gewerbe ist wie eine Wohnung aufgeteilt, da die Eigentümer damals mit den Gedanken gespielt haben später den Laden in Wohnung umzufunktionieren. Auf was muss man achten? Laut Makler gibt es bereits eine Zustimmung von den anderen Eigentümern in der Teilungserklärung. Das Objekt liegt in einer Wohnsiedlung, laut Gesetz braucht jedes Objekt mindestens einen Parkplatz... Dieses Objekt hat leider keinen stellplatz was nun?
Das Objekt liegt in einer Wohnsiedlung und war ehemals als Friseurladen tätig.
6 Antworten
Meines wissens nach ja, da eine bauvorlagenberechtigung benötigt wird.
und das sind in aller Regel architekten.
Ja, braucht man. Es ist (fast) derselbe Aufwand wie bei einem Neubau.
Von Gewerbe zu Wohnung ist zumindest besser als umgekehrt.
Liegt das Gewerbeobjekt in einem Gewerbegebiet, wied der Antrag mit oder ohne Architekt abgewiesen. Sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen, brauchst du auch keinen Vorlageberechtigten.
Es gibt Ausnahmegenehmigungen (Hausmeisterwohnung etc.). Nutzungsänderungen sind immer Bauanträge und die benötigen eine Bauvorlageberechtigung.
Man muss einen Nutzungsänderungsantrag stellen, sofern die Nutzung vorher als gewerblich aktenkundig war. Siese Anträge sind wie Bauanträge und müssen über eine*n Bauvorlageberechtigte*n abgewickelt werden. Das sind in der Regel Architekt*innen.
Ich weiß nur, dass JEDER Eigentümer im Haus zustimmen muss beim Notar.
Das musst du dir zusichern lassen, dass das bereits erfolgt ist.
Eventuell müssen Brandschutztüren eingebaut werden oder dergleichen.
Und was kostet der ganze Spaß?