Braucht man architekt für Nutzungsänderung?


16.03.2022, 16:07

Das Objekt liegt in einer Wohnsiedlung und war ehemals als Friseurladen tätig.

6 Antworten

Meines wissens nach ja, da eine bauvorlagenberechtigung benötigt wird.

und das sind in aller Regel architekten.

Ja, braucht man. Es ist (fast) derselbe Aufwand wie bei einem Neubau.

Von Gewerbe zu Wohnung ist zumindest besser als umgekehrt.

Liegt das Gewerbeobjekt in einem Gewerbegebiet, wied der Antrag mit oder ohne Architekt abgewiesen. Sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen, brauchst du auch keinen Vorlageberechtigten.

Kleidchen2  16.03.2022, 15:48

Es gibt Ausnahmegenehmigungen (Hausmeisterwohnung etc.). Nutzungsänderungen sind immer Bauanträge und die benötigen eine Bauvorlageberechtigung.

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Man muss einen Nutzungsänderungsantrag stellen, sofern die Nutzung vorher als gewerblich aktenkundig war. Siese Anträge sind wie Bauanträge und müssen über eine*n Bauvorlageberechtigte*n abgewickelt werden. Das sind in der Regel Architekt*innen.

5555m555m 
Fragesteller
 16.03.2022, 16:09

Und was kostet der ganze Spaß?

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Ich weiß nur, dass JEDER Eigentümer im Haus zustimmen muss beim Notar.

Das musst du dir zusichern lassen, dass das bereits erfolgt ist.

Eventuell müssen Brandschutztüren eingebaut werden oder dergleichen.