Wohnungseingangstür muss instand gesetzt werden - wer zahlt - WEG oder Eigentümer?

2 Antworten

.. also, der Unterschied zwischen .... haltung und .... setzen sollte einem Eigentümer schon bekannt sein.

Eine dichte Tür schuldet kein Eigentümer seinem Mieter, so auch die Gerichte in meinem Bestand. Sie muss lediglich verschließbar sein.

Die Tür nebst Schlüssel gehört nicht dem Eigentümer, somit kann er am Verwalter vorbei auch keine Reparatur/kein Austausch einleiten/veranlassen.

Macht er es doch, bezahlt er auch alleine, so lese ich den BGH.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, da kannst Du jetzt vor Gericht gegen vorgehen, aber Du gewinnst nicht zwangsläufig.

Deine Beschreibung klingt eher nach einer Kleinigkeit.

Lohnt es such, deswegen Ärger mit der WEG zu bekommen?