Garagen Eigentümergemeinschaft im Teileigentum?
Müssen alle Eigentümer die Sanierung der Garage zahlen oder nur der Eigentümer, der die Garage nutzt. Die Garage als Teileigentum gehörend zum Sondereigentum an einer Wohneinheit in der Teilungserklärung deklariert.
2 Antworten
Ich verstehe Deinen Text nicht: Wer nutzt nun diese Garage - nur der Eigentümer? Aber Ihr habt ein Sondereigentum?
Wenn die Garage - aufgrund des Sondereigentums - Dir gehört (wenn auch nur zum Teil, wie ich herauslese), dann bist Du auch zur Erhaltung verpflichtet. Dafür sollte es einen "Topf" geben, in den alle monatlich einzahlen.
Ich bin kein Verwalter! Aber ein Miteigentum verpflichtet eben.
Einfach zu sanieren, ist nicht rechtens - so viel ich weiß. Das muss zuvor bei einer Eigentümergemeinschaftsversammlung besprochen und beschlossen werden.
Aber was wollt Ihr tun? Mit dem Laptop und GF-Seite zum Eigentümer gehen und sagen "die User hier wissen aber Folgendes"? - Macht Euch nicht lächerlich!
Ihr solltet einen Anwalt einschalten. Oder Eurem Verwalter vertrauen.
Die WEG kann entscheiden, abweichend von der TE, wer zu bezahlen hat.
Stellplätze sind kein Sondereigentum wie die Wohnung sondern "Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht".
Das bedeutet dass für Wartung, Renovierung, Reinigung die Gemeinschaft zuständig ist und die Kosten entsprechend umgelegt werden, egal welche Stellplätze von der Massnahme mehr oder weniger betroffen sind. Das Sondernutzungsrecht besagt auch nur dass du da dein kfz abstellen darfst, nicht aber dass du den Bodenbelag austauschen darfst oder eine wallbox anbringen.
Ein Eigentümer hat seine Garage saniert und alle anderen Eigentümer sollen nun für die Reparatur zahlen. Laut Teilungserklärung werden die Garagen als Teileigentum bezeichnet und es gibt keine weiteren Erklärungen. Lediglich der Hinweis unter "Garageneigentumseinheiten": Miteigentumsanteil von X/1000 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan Nr. 6 bezeichneten Garage." Das verstehe ich so, dass die Garage Sondereigentum ist. Unser Verwalter sagt jedoch, dass die Garage lediglich Miteigentum ist und somit alle für die Kosten der Sanierung aufkommen müssen. Wie sehen Sie das?