Wer zahlt die Reparaturen bei defekten Fensterschanieren?
In unserer Eigentümergemeinschaft sind einige Scharniere, (Schließmechanismus) an Fenstern und Balkontüren defekt. Diese lassen sich aber ersetzen. Meine Frage; wer muss für die Kosten aufkommen? Die Gemeinschaft oder jeder Eigentümer selber? Aus der Teilungserklärung geht hervor, dass die Instandsetzung der äußeren Fenster der Gemeinschaft obliegt.
6 Antworten
DAs kommt auf Eure Teilungserklärung an. Fenster sind immer Gemeineigentum, aber in der TE kann die instandhaltung auf die Eigentümer verlagert werden. http://www.fibucom.com/instandhaltungen/1123-fenster-gemeinschaftseigentum-sondereigentum-oder-beides-ein-bisschen.html
Hi,
der Schließmechanismus hat nichts mit den äußeren Fenstern zu tun und ist daher auch vom Eigentümer instand zu halten.
Frag da doch mal besser deinen Anwalt, der sieht dann den gesamten Vertrag der Teilungserklärung
Fensterscharniere sind Gemeinschaftseigentum. OLG Köln, 24.9.96, 16 Wx 86/96
Das habe ich. Nur betrifft es einen anderen Eigentümer welcher der Meinung ist, dass die Gemeinschaft zahlt. Also , dass die Kosten aus der Instandhaltungskasse entnommen werden.