Das habe ich. Nur betrifft es einen anderen Eigentümer welcher der Meinung ist, dass die Gemeinschaft zahlt. Also , dass die Kosten aus der Instandhaltungskasse entnommen werden.
Antwort
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Das Anbringen einer Markise muss durch einen Beschluss der Eigentümer erlaubt werden, da die Fassade Gemeinschaftseigentum ist. Weiter für die Zukunft, alle Schäden welche durch das Anbringen dieser Markise an der Fassade entstehen gehen zu ihren Lasten. Man spricht hier von einem Sondereigentum.