Architektenhonorar bei Umbau?

3 Antworten

Genehmigungsplanung = Leistungsphase 4. Das wären nur 3% der Baukosten. Es sind sicher Aufmaßarbeiten notwendig. Nach der Honorarordnung kann man so eine kleine Leistung wahrscheinlich nicht berechnen. Es wird sicher der Stundenaufwand angesetzt und dann pauschaliert. Der Statiker wird auch ein paar Stunden berechnen. Evtl. muss er auch genehmigungstechnisch aktiv sein und seinen Stempel benützen.

Pascal625 
Fragesteller
 09.06.2022, 13:50

Super ganz lieben Dank schon einmal für die Einschätzung! Ja ich kann mir gut vorstellen, dass nach Stunden berechnet werden könnte. Da das Haus ja seit 40 Jahren steht und nur ein Umbau geplant ist, haben mir leider zwei Architekten bereits abgesagt, da es denen zu klein ist.

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UbuRoi  09.06.2022, 14:05
@Pascal625

Ja, das ist nicht nett. Aber vielleicht verständlich. Vielleicht sollte man den notwendigen Planungsaufwand durchsprechen. Ich denke, der Schwerpunkt wird das Aufmaß sein, da es wahrscheinlich keine Pläne gibt. Dort muss man schon ein paar Stunden ansetzen. Das übertragen ins CAD dauert ein bißchen und 4-fach ausdrucken. Amtlichen Lageplan anfordern + Maßnahme eintragen. Dann Einholen der Nachbarunterschriften (könnte der Bauherr machen), Formularzeugs ausfüllen und Post zum Bauamt. Man kann ungefähr die Stunden danach berechnen x Ingenieursstunde. Der Architekt muss auch versichert sein, da er bei Problemen haften muss (kommt noch dazu).

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Pascal625 
Fragesteller
 09.06.2022, 14:17
@UbuRoi

Ja leider in der aktuellen Zeit sehr schwierig. Ganz lieben Dank für die ganzen Hinweise. Das ist für einen Laien wie mich eine große Hilfe. Ich denke das Aufmaß wird sicherlich ein Thema sein. Der BPlan ist aus den frühen 70er Jahren. Daher wird es da wohl noch keine digitalen Unterlagen geben. Eigentlich sollte eine Bebauung ohne Abstandsflächen/Bauwich erfolgen. Der Nachbar hat sein Haus auch an der Grenze stehen. Wir halten jedoch 3 Meter ein. Aufgrund einer Änderung des Landesbaurechtes wurden dann eine abweichende Bauweise mit Abstandsflächen in den BPlan nachträglich eingefügt. Das macht es ein wenig kompliziert, da nicht klar ist, ob wir in die Grenze bauen können. Danke in jedem Fall schon einmal für die Hilfe. Da weiß ich schon einmal was ungefähr auf mich zukommt.

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UbuRoi  09.06.2022, 14:28
@Pascal625

OK. Die nicht abgeschlossenen B-Planänderungen dürfen nicht für die Bauwirtschaft hinderlich sein. Das würde eine Beschwerde für das Amt bedeuten.

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Kann jemand hier einschätzen welches Honorar ungefähr für einen Architekten angemessen wäre.

Nein. Das kann man anhand deiner Beschreibung nicht abschätzen. Auch nicht grob. Das kommt zum Beispiel stark auf die genaue Situation vor Ort und die Preise in deiner Region an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kann man so schlecht sagen. Von - bis...

Die Höchst- und Mindestsätze für Architekten wurden vom EUGH vor wenigen Jahren gekippt, sodass alles Verhandlungssache ist.