Ingenieurwissenschaften & Technik

Hier geht’s technisch zur Sache - alle Fragen und Antworten zu den verschiedenen Ingenieurwissenschaften und Technik sind in diesem Abschnitt für Dich aufgelistet.

27.223 Beiträge

Ask Me Anything: Themenspecials
Im gutefrage Themenspecial beantworten Verbände, Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens Deine Fragen zu aktuellen Themen.
AMA: Ausbildungsstart im Handwerk
62 beantwortete Fragen
AMA: Spiritualität
27 beantwortete Fragen
AMA: Polizei
42 beantwortete Fragen

Angestellt als Projektsteuerer und als Freiberufler nebenher - was gibt es zu beachten?

Hallo in die Nachtrunde :)

eine kleine Frage an die Fachleute zum Thema Architektur und Ingenieurwesen im Bau. Ich habe Architektur studiert und schon fast 10 Jahre in diesem Beruf (Architekturbüro, Bauherrenvertreter, Projektsteurer) gearbeitet.

Ich habe nebenher für einen Makler schon einige wenige Male erfolgreich Grundrisse erstellt.

Nun fragt mich der Makler, ob ich auch einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus und zwar für die Nutzungsänderung des Dachgeschosses von Abstellräumen zur Wohnlichen Nutzung übernehmen würde.

Anscheinen haben die Verkäufer des Hauses den Dachausbau ohne vorherige Anfrage/Genehmigung der Bauaufsicht durchgeführt.

Und nun, wo das Haus verkauft werden soll, fiel es den Käufern (mittlerweile mit Anwalt) auf und des soll eine Lösung her.

Ich habe hierzu folgende Fragen, die mir durch den Kopf schießen:

  1. Angelegenheit zu kniffelig, weil bereits ein Anwalt im Spiel ist?
  2. Bauvorlageberechtigung: Für Gebäudeklasse 2 bin ich meines Erachtens nach bauvorlageberechtigt. Wie könnte ich diese der Bauaufsicht nachweisen? (Zeugnis Dipl.-Ing. Architekturstudium)
  3. Aktuell bin ich im Angestelltenverhältnis. Wäre hier eine Freiberufliche Tätigkeit in Verbindung mit Haftpflichtversicherung die beste Wahl?
  4. Drohen den Verkäufern Bußgelder (wenn es herauskommt), wenn der Umbau seit mehreren Jahren abgeschlossen und privat genutzt wird?
  5. Honorarermittlung: Es fallen kaum Umbaukosten an, da der Umbau schon stattgefunden hat. Wonach berechne ich das Honorar?
  6. Eine Baugenehmigung für das Haus soll es geben. Derzeit ist diese aber nicht auffindbar. Baujahr ist 2004. Ich würde hier mit Akteneinsicht bei der Bauaufsicht den Sachstand klären.
  7. Angebot: Aktuell wurde angefragt, was die ganze Sache kosten soll. Behörden, Fachingenieure, Planung - ohne genaue Sachstand fällt es mir eher schwer hier eine Einordnung zu machen.

Wie würdet ihr hier vorgehen oder herangehen? Letzten Endes soll verhandelt werden, ob der Verkäufer die Baugenehmigung einholt und bezahlt oder der Verkaufswert herabgesetzt wird und die Käufer sich darum kümmern.

Ich bin gespannt, welche Gedanken ihr hierzu habt.

Beste Grüße in die Nacht

Newbie08