Miteigentümer macht Durchbruch in seiner Wohnung tragende Wand?

5 Antworten

Tragende Teile gehören zum Eigentum aller Bewohner die dem zustimmen müssen. Ein Durchbruch sollte weiterhin auch statisch berechnet sein.

Eine Wohngemeinschaft- wenn du Mieter bist = den Vermieter informieren. Alle anderen hier genannten Maßnahmen kannst du nur als (Mit-)Eigentümer ergreifen.

Da heute Sonntag ist - hilft im Moment nur reden und um Unterlassung bitten. Ggfls noch Bilder von deiner Wohnung machen, insbesondere die Ecken oder bereits vorhandene Risse- als mögliche Beweissicherung.

Bei WEG - den Hausverwalter, sofern es einen gibt.

Die Polizei- sofern es sich um Ruhestörung handelt.

Da würde ich mal die Polizei hinzuziehen und es untersagen lassen. Wenn Du Miteigentümer bist, dann gehört die Wand zum Allgemeineigentum also auch Dir, das darf er nicht ohne Zustimmung verändern.

Schau auch mal in die Teilungserklärung deines Kaufvertrags an, da steht alles minutiös drin. Er soll - wenn er es denn macht, wenigstens einen Türsturz also Querbalken über der Tür einbauen. Denn wenn Du Pech hast, wird "die Hütte" unbewohnbar - baufällig durch den Durchbruch.

Moonchild18 
Fragesteller
 14.11.2021, 17:40

Was würde denn dann passieren wenn das Haus einstürzt? Müsste er dafür haften?

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Huflattich  14.11.2021, 18:09
@Moonchild18

Natürlich, wenn die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wird seine Haftpflichtversicherung einspringen müssen, wenn er die nicht hat, er selbst den Schaden übernehmen müssen .

Es ist halt nur erstaunlich, was so ein Gebäude alles mitmacht. Es stürzt schon nicht ein keine Angst. Er nimmt ja wohl nicht gleich die ganze Wand raus... Gibt vielleicht bestenfalls den einen oder anderen kleineren Setzriss

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Moonchild18 
Fragesteller
 14.11.2021, 20:18
@Huflattich

Okay danke für die beruhigenden Worte, das Problem ist das der Mensch total einen an der Waffel hat. Also falls was einstürzt müsste er für alles aufkommen? Bzw die Versicherung?

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Huflattich  15.11.2021, 09:43
@Moonchild18

Anzeige, vor Gericht gehen, ganz schön aufwendig, aber mMn klar muss er.

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Darf er nixht. Braucht er 1. Zustimmung der Wohnungseigentümer gemeinschaft und 2. Eine baugenehmugung. Kannst zur not bei gericht eine unterlassungsverfügung gegen ihn beantragen bevor das haus einfällt

Huflattich  14.11.2021, 14:36

Baugenehmigung braucht es nicht, innerhalb einer Wohnung, nur außerhalb .Eine statische Berechnung würde ich dennoch haben wollen. Nun es ist Sonntag, da ist bei Gericht niemand und bis Montag hat der andere die Tür (?) in die Wand eingebrochen daher besser die Polizei schnell einschalten .

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aamauro  14.11.2021, 14:40
@Huflattich

Änderungen tragender teile bedürfen immer einer baugenehmigung, da die standsicherheit des gebäudes beeinttächtigt wird.

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Huflattich  14.11.2021, 14:46
@aamauro

Wo kein Ankläger da kein Richter. Es schert sich niemand fremdes dran, und derjenige der den Durchbruch macht sollte ja eigentlich auch ein Interesse daran haben, dass die Hütte keinen Schaden nimmt. Ist halt schon Theorie und Praxis, stell Dir vor Du bist Alleineigentümer und machst es wenn da was passiert ist es zwar vielleicht offiziell verboten aber letztendlich Deine Sache.

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Dich umgehend an die Baubehörde wenden. Zusätzlich die WEG informieren.