Gartenhaus bauen auf freiem Feld oder einer Waldlichtung erlaubt?
Hallo zusammen
Die Frage steht eigentlich schon oben. Ist es möglich, so ein Mehrzimmer-Gartenhaus im Freiland (also ohne Nachbarn) auf einer Wiese oder einer Waldlichtung zu bauen, wenn man Eigentümer eines solchen Grundstückes ist? Das Häuschen sollte autark betreibbar/nutzbar sein und auch niemanden stören.
Hier in Bayern ist es auf dem Land oft so, dass es den anderen Leuten meist nicht stört, wenn jemand in einem Dorf oder außerhalb davon so einen Maschinenschuppen hin mauert. Das Häuschen was mir vorschwebt wäre nicht gemauert, sondern eine Eigenkonstruktion aus Holz ohne Fundamentplatte (aber einige Punktfundamente, die leicht wieder entfernbar wären).
Da ich weder ein Grundstück noch das Geld für so eine Hütte hätte ist die Frage eher theoretisch an zu sehen. Würde hier auch ein ungeschriebenes Gesetz greifen, bei dem es keinen Richter gibt, solange niemand klagt?
4 Antworten
Bei der Behörde fragen
Auch wenn du Eigentümer bist darfst du nicht bauen wie du Lust hast.
Du musst dich am bebauungsplan halten.
Wenns keinen gibt dann an die nachbarsbebauung orientieren.
Wenn das auch nicht gibt muss das Bauamt dies dann eben absegnen.
Mich würde mal interessieren, wieviele ungenehmigte Gartenhäuser es in Bayern oder Deutschland gibt. Auch eine geschätzte Dunkelziffer wäre da hilfreich.
Im Außenbereich verboten, außer es handelt sich dabei um ein privilegiertes Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB.
Innerorts regelt das der jeweilige Bebauungsplan.
Du wirst niemals eine Baugenehmigung bekommen, auch wenn du noch so primitiv baust. Nach $ 34 und 35 soll eine Zersiedelung nicht möglich sein. Du kannst lediglich einen Bauwagen begrenzt dort abstellen.