Gartenhaus bauen ohne Bauantrag?

3 Antworten

Die gegenseitige Abstandsflächenübernahme ist das kleinste Übel. Der Brandabstand, bzw Brandschutz des Nachbarn ist zu beachten.!!! In der Landesbauordnung steht, wieviele Meter Grenzbebauung erlaubt sind und wieviele m² oder m³ Genehmigungsfrei sind für so ein Häuschen. Es darf mit dem Wohnhaus nicht zusammen gebaut werden, sonst braucht ihr einen Plan.

Schau auch nach, was in den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen deinen Baugebietes alles steht. Bekommst du von der Gemeinde.

Danke erstmal.

Das Problem ist, der Schuppen meines Nachbarns ist auch ohne Baugenehmigung gebaut.

Ich leider habe auf der Seite schon mein Carport+Werkstatt (8,97m)

Sein Schuppen ist ca. 6 Meter direkt auf der Grenze zu mir gebaut und ich müsste wenn ich da baue eine baulast bei ihm eintragen lassen?

Dann muss er wahrscheinlich auch nachträglich einen Bauantrag stellen?

Kann man das irgendwie umgehen?

Mein Schuppen soll ca. 15m² und zur hälfte auf der Seite direkt an seinen Schuppen ran.

Er hat wie gesagt nichts dagegen

 §5, Absatz 5, NBauO:

Soweit ein Gebäude nach städtebaulichem Planungsrecht ohne Grenzabstand errichtet werden darf, ist es ... an der Grenze zulässig, wenn ... auf dem Nachbargrundstück ein Gebäude ohne Abstand an der Grenze vorhanden ist und die neue Grenzbebauung der vorhandenen, auch in der Nutzung, entspricht.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder dieser Grenzbebauung und Nebenanlagen dort nicht untersagt, das Gartenhais nicht als Aufenthaltsraum genutzt wird, die 16m² sich auf das Außenmaß beziehen und 2,50m Höhe (außen) nicht überschritten werden, kannst Du einfach ohne Beteiligung der Behörde loslegen. Ich würde mir aber das Einverständnis des Nachbarn schriftlich geben lassen, falls es mal Streit gibt oder er verkauft.