Partycontainer aufstellen ohne Baugenemigung?

1 Antwort

Die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Anhaltspunkt: Temporäre Bauten oder fliegende Bauten oder verfahrensfreie Bauten in der Landesbauordnung. Da es auch verfahrensfreie Bauten gibt, kann der Baucontainer ja als temporärer Behälter gedacht sein. Auch werden mancherorts Nebenanlagen zur GRZ hinzugerechnet.

Die Fundamentplatte aus Beton müsste eigentlich verfahrensfrei sein, da z.B. Schwimmbäder meistens verfahrensfrei sind und diese auch eine Bodenplatte brauchen. Allerdings wird für ein ordentliches Plattenfundament eine frostfrei gegründete Betonplatte mit mindestens 30cm Stärke gebraucht. Falls es später wieder weg soll, müsst ihr aber Magerbeton nehmen und dicker auftragen.