Baugrundstück für Doppelhaushälfte geeignet?

5 Antworten

Guten Abend,

insbesondere in Neubaugebieten wird von der Gemeinde die Art der Immobilie strikt vorgeschrieben (siehe Bebauungsplan).

Die Gemeinden selbst haben allerdings oftmals ein Interesse an einer "vielfältigen" Nutzung der Grundstücksfläche durch den bzw. die Eigentümer, vor allem in ländlichen Gebieten.

Kontaktiere das Bauamt, ggf. mit einem Bauvorbescheid, und stelle dort die entsprechenden Fragen.

Allerdings sollte dir bewusst sein, dass solche Prozesse durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen.

Viele Grüße.

Schnell, verlässlich und unbürokratisch - ein Widerspruch in sich.

Wenn du diese Eigenschaft im Kaufvertrag zusichern willst - musst du dies über eine Bauanfrage schriftlich vorliegen haben. Würde ich aber selbst dann noch tendenziell davon abraten.

Einen Anhaltspunkt - kann dir ein Blick in den Bebauungsplan geben oder vielleicht auch der Architekt der deinen Baugenehmigung erwirkt hat.

Soll die DHH an zwei Personen verkauft werden - dann wäre zunächst die Frage zu klären, ob eine reele Teilung des Grundstücks nach LBO möglich wäre.(= zusätzliche Vermessungskosten)

Je nachdem wie lange du Eigentümer des Grundstücks warst - sind evtl noch weitere Dinge zu beachten - vielleicht auch klären, ob die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen könnte.

... ich würde bei der Gemeinde anrufen, im Bauamt. Ab und zu gibt es nette und freundliche Beamte, die geben gern Auskunft. Oder sagen dir was zu tun ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
am schnellsten, verlässlich

Das schließt sich dann ein Stück weit aus. Schnell muss es bei Immobilien nach meiner Erfahrung nur sehr selten gehen.

Rechtssicher bekommt ihr das von der zuständigen Baubehörde über eine Bauvoranfrage bestätigt. Die könnt ihr mit etwas Geschick selbst erstellen und die kostet dann auch nur einige hundert €.

Es stellt sich auch die Frage, ob die beiden Doppelhaushälften dann einen gemeinsamen Eigentümer haben sollen. Wenn nicht, dann muss das Grundstück geteilt werden. Entweder real durch Vermessung oder es wird an den beiden Wohnungen Wohnungseigentum gebildet, sodass es sich rechtlich um 2 Eigentumswohnungen handelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Frage das Bauamt. Oder stelle ein Antrag auf den Bau eines Doppelhaus.

Entscheiden könnte sein, welche Bebauung es in der Nachbarschaft schon gibt.

Bei nur Einfamilienhäuser - sieht es schlecht aus!