Halloween “Fest”?

Hallo ihr lieben,

ich hätte da mal eine Frage.

Ich bin Amerikanerin und finde Halloween eigentlich total cool! Leider ist mir aber aufgefallen das dass hier in Deutschland aber überhaupt kein “großes” Fest ist.
Finde ich wirklich schade, da ich mir sicher wäre Kinder würden das lieben. Bei uns in Amerika ist das Tradition und die Kinder können es immer kaum erwarten.
Den Kindern zu liebe würde ich gerne dieses Jahr auf meinem Grundstück/ Garten für ca. 2-3 Wochen ein Gruselhaus bauen bzw. aufstellen.
Weiß aber nicht ob man das hier in Deutschland einfach so darf.. da es ja praktisch eine “Attraktion” wird. Ich würde da Kinder schminken lassen.. noch eine Hüpfburg aufbauen etc.

Natürlich will ich keinen Eintritt dafür oder sonstiges, ist eine reine Spaß Sache.
Nach Halloween würde dass alles auch wieder abgebaut werden.

Brauche ich da eine Genehmigung und wo müsste ich mir diese besorgen bzw mich melden?

Wie ist das auch mit dem “Werbung” dafür zu machen.. Flyer verteilen etc. ?

Muss ich sonst noch etwas beachten gerade wenn es um Kinder geht, wegen der Hygiene ?
Natürlich beachte ich Hygienevorschriften aber kann ja sein das es etwas spezielles gibt?

Bitte entschuldigt mein Deutsch, ich möchte auch keinen Hate oder so bekommen. Will nur eine Antwort.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Ps: Was hält ihr von Halloween?
Bzw. Wie findet ihr meine Idee
Würde mich mal interessieren 🥰

Jaa voll die coole Idee 🥰 50%
Ist mir egal🤷🏻‍♀️ 33%
Nein, lass das sein.. das braucht man nicht 17%
Kinder, Party, Halloween, Horror, Attraktionen, Genehmigung, Kinderparty, halloweentown
Welche Genehmigungen braucht man, um Automaten aufzustellen?

Ich würde gerne als Nebengewerbe kleinere Automaten aufstellen, welche an stark frequentierten Orten Süßigkeiten bzw. Snacks verkaufen. Da große Snack-/Getränkeautomaten in der Anschaffung als auch von der Energie kostenintensiv sind, würde ich mich auf mechanische Automaten beschränken. Ebenfalls deshalb, da diese Nische wohl nicht so stark umkämpft ist wie die der großen Aufsteller. Natürlich sind die Umsätze dort auch geringer, dafür kann man einfacher die Automaten an vielen Locations aufstellen.

Automaten wie diese:

Die Anschaffung der kleineren Automaten ist sehr günstig und ich kann diese leicht aus China importieren. Die Süßigkeiten dafür bekommt man ebenfalls in größeren Mengen recht günstig, die Gewinnmarge wäre gut.

In meiner Umgebung gibt es mehrere Indoorspielplätze und auch private Supermärkte und andere Freizeitangebote. Die Betreiber würde ich prozentual am Umsatz beteiligen, also eine Win-Win-Situation. Den Betreiber kostet es keinen Cent, da meine Automaten keinen Strom verbrauchen.

Nun ist die Frage, welche Genehmigungen ich brauche. Schließlich handelt es sich dann um unverpackte Lebensmittel. Natürlich brauche ich ein Gewerbe, folglich muss ich Mietverträge mit den Besitzern der Standorte abschließen.

Brauche ich Zertifikate, damit ich mit unverpackten Lebensmittel hantieren darf? Ich denke schon, aber welche?

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Geld, Recht, Genehmigung, Unternehmen
Reha-Sport wg. Depressionen und Corona abgebrochen?

Hallo, hab im Oktober 2019 Reha-Sport verordnet bekommen. Hab bei einem (medizinischen) Fitness Studio mit angeschlossener Physiotherapie einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen (12€/Monat). Wurde auch von der KK auch empfohlen. Ich durfte aber nur zwei Mal pro Woche einen Kurs besuchen. Der Kurs hat mich aber überfordert; das Level war für superfitte ausgelegt. Bin immer negativ aufgefallen, weil ich nicht mitkam und wurde belächelt. Ich war nur 4 Mal dort....

Dann kam Corona. Ich bin dann im Sommer 2020 an einer heftigen Depression erkrankt und konnte die Wohnung, über ein Jahr lang, kaum nicht mehr verlassen (einmal sogar über 6 Wochen lang). Der Gang zum Psychiater wurde schon zum Problem.

Die Verordnung ist inzwischen abgelaufen. Da ich jetzt - Gott sei Dank- wieder genesen bin, würde ich gerne wieder Reha-Sport machen.

Meine Rundrückenproblem hat sich durch meine Imobilität nur noch verschlechtert und meine Muskulatur hat sich stark zurückgebildet

So jetzt die Frage:

Ich würde gerne wieder Reha-Sport machen. Bin durch den Leidensdruck sehr motiviert.

Fürchte aber, dass mir die KK keinen mehr genehmigt. Kann mir keine Selbstzahlerleistungen mehr leisten. Bin seit 1 1/2 Jahren zu Hause und habe kein Einkommen bzw. bekomme keine Bezüge vom Arbeitsamt.

Wenn Ihr bis hierhin gelesen habt danke ich Euch und freue mich auf Eure Antworten.

Gruß Claudia

Genehmigung, Gesundheit und Medizin
Kleine Blockhütte/Grubenhaus Genehmigung?

Hallo,

Manche von euch kennen vielleicht die Naturensöhne und ihr momentanes Projekt. Das Grubenhaus. In welches sie auch einen "offenen Kamin" gemauert haben.
Jetzt habe ich überlegt das das eine geile Idee sein könnte für einen platz auf unserem Grundstück. Da ich kontakte zum örtlichen Förster und Forstwirt habe könnte ich an einige ausreichende menge Holz kommen das wäre nicht das Problem denke ich.
Meine eigentliche frage ist da ich wenn dann auch einen gemauerten Kamin, eben nach Vorbild der Naturensöhne, einbauen möchte und ich gelesen habe das nur bauten ohne Aufenthaltsräume Feuerstätten und Sanitäranlagen Genehmigungsfrei sind eine Baugenehmigung brauche oder nicht. Ich möchte halt einfach ein kleines Grubenhaus/Blockhaus ohne Strom-Anschluss oder Klo aber halt mit einem kleinen Kamin bauen in dem ich dann mal die eine oder andere Nacht im Sommer wie im Winter verbringen möchte. Grenzabstand >3m ist gegeben. Und würde es noch als Gartenhaus durchgehen? Es geht um NRW. Außerdem habe ich gelesen das in NRW Bauten <30m3 genehmigungsfrei sind. Wo anders wiederum ist von <75m3 umbautem Raum die rede. Was stimmt denn nun? Und wenn ich eine Genehmigung brauche, was kostet das? Und welche vorgaben gibt es für den Kamin?

Ich wäre für antworten die licht ins dunkel dieser Wagenladung von Fragen bringen sehr dankbar.

Hausbau, Recht, Anwalt, Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht, Gartenhaus, Genehmigung, Schornsteinfeger, gartenhütte
Genehmigungsfiktion Reha-Antrag?

Thema Reha-Antrag

Ich habe am 20.05.21 einen Antrag auf medizinische Reha bei der KK gestellt. Diese hat den Antrag an die DRV weitergeleitet. Eingang am 28.05.2021. Somit läuft bzgl. der Entscheidung die Zwei-Monats-Frist am 28.07.21 ab.

Soweit ich im Link (siehe unten) verstanden habe, muss die DRV mir schriftlich mitteilen, wenn diese Frist überschritten wird, konkret begründen warum und mir auch einen konkreten Tag für die Entscheidung mitteilen. Ich weiß zumindest, daß der Antrag beim ärztlichen Dienst liegt (Stand Anfang Juli 2021)

Nun wollte ich diesbezüglich noch bis nächste Woche Mittwoch warten und dann bei der DRV noch mal nachfragen, sofern ich bis dahin keine Mitteilung oder einen Bewilligungsbescheid erhalten sollte.

Jetzt ist eure Einschätzung gefragt. Meint ihr ich kann, basierend auf §18 SGB IX, bei der telefonischen Nachfrage ein konkretes Datum für die Entscheidung über den Antrag einfordern (siehe Link) oder sollte ich es lieber lassen und abwarten oder mich auf die Genehmigungsfiktion berufen?

Mir ist bewusst, dass über jeden Antrag individuell entschieden wird, aber mir geht es nur um eure Einschätzung, wie ihr es dann handhaben würdet. Zudem ist mir auch bewusst, dass nicht nur ich auf die Bewilligung einer Reha warte, aber langsam zieht es sich für mich ein bisschen zu lang hin.

https://www.betanet.de/rehabilitation-zustaendigkeit.html

Kapitel 4.1 maximale Entscheisungsdauer

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.

Reha, Genehmigung, Gesundheit und Medizin, Psychosomatische Klinik
Gibt es einen Mindestabstand eines Hochbeets zur Garagenrückwand?

Hi,

ich versuche die Hintergrundsituation kurz zu beschreiben:

Mehrfamilienhaus (also Wohnungseigentümergemeinschaft) mit 3 Parteien, 2 Garagen und der Eigentümer EG besitzt ein Sondernutzungsrecht für den gesamten Garten. Hessisches Baurecht findet Anwendung.

Garage 1 gehört zur Wohnung im 1.OG, hat aber auf der Rückseite eine Tür zum Garten hin. Diese wird allerdings nicht genutzt, da dieser Wohnung ja kein Sondernutzungsrecht zugeordnet ist. Höchstens als Nottür (ist allerdings nicht schriftlich fixiert).

So viel zum Hintergrund...

Der Eigentümer EG (Sondernutzungsrecht Garten) platziert nun ein recht großes Hochbeet (Holzkasten ca. 3x1 m, Höhe ca. 1 m) über die gesamte Breite direkt hinter die Garage des Eigentümers 1.OG. Der Abstand zur Garage beträgt max. 5 mm, die Tür ist dadurch komplett zugestellt.

Nun kommen wir zu den Fragen:

a) Darf er das ohne Genehmigung (Baugenehmigung meine ich wohl weniger als Zustimmung der WEG)? Wobei das Hochbeet die Höhe von 1m nicht überschreitet. Könnte wohl grenzwertig sein.

b) Gibt es einen Mindestabstand zur Garagenrückwand? Prinzipiell spricht vielleicht nix dagegen, bei so einem geringen Abstand könnte es aber zur Beschädigung/Schimmel der Garage aufgrund Nässe kommen? Wie seht ihr das?Abdichtungsmaßnahmen wurden nicht getroffen.

c) Wie sieht es aus, wenn der Garagenbesitzer mal an die Rückseite der Garage muss (z.B. Reparaturarbeiten)? Ein Hochbeet mit diesen Abmessungen und so einer enormen Masse ist nicht mal eben weggeschoben...

d) Die Tür hätte durch das Hochbeet ja keinerlei Funktion mehr, auch nicht als Nottür. Leider ist diesbezüglich kein "Recht" bzw. Anspruch o.Ä. eingetragen. Wie verhält es sich hier?

Am wichtigsten Wäre eine Antwort auf die Frage b), einfach um späteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.

Hoffe auf viele konstruktive Beiträge :-) Danke!

Recht, Genehmigung, Hochbeet
Mobiler Verkaufsstand, welche Anträge?

So moin, ich hab ne coole Idee, aber in Deutschland braucht man für alles eine Genehmigung...

Folgendes, ich bin 17, im Besitz einer A1-Führerschein, besitze eine saubere Führungszeugnis, komme aus Ungarn (EU-Land, also macht nichts aus) hab aber eine deutsche Wohnsitz.

Ich möchte gerne eine Piaggio APE TM zulegen, mit mein Führerschein kann ich den auch problemlos führen, und den zum mobilen Verkaufsstand umrüsten. Im Grunde genommen wäre es eine mobile Getränkestand erstmal, also Cola Fanta etc. aus Glasflaschen. Meine Gedanken wären auf der Ladefläche Kühlschränke zu befestigen, Getränke kalt halten und halt zu verkaufen.

Verkaufen würde ich im Prinzip von neben dem Fahrzeug, da auf dem Fahrzeug ja kein Platz ist, außer halt für die Sachen...

Der Verkauf würde im Grunde genommen überall erfolgen, Strand, Straßenrand etc., dementsprechend brauch ich ja ne Reisegewerbekarte, und eine Sondernutzungserlaubnis. Ich muss ja auch Gewerbe anmelden ist ja klar.

Also zuerst wäre die Frage, wo und wie ich diese Unterlagen beantragen kann, bzw. ob das mit 17 überhaupt funktioniert (müsste eigentlich, beim Gewerbe anmelden muss ich halt eine Businessplan etc. präsentieren...).

Brauch ich sowas wie feste Verkaufszeiten? Oder feste Verkaufsorte? Was ist wenn ich in der Nähe von Messen aufschlage, dann am nächsten Tag am Strand, wieder mal dann woanders?

Zunächst hab ich die Idee weiterentwickelt, wie würde es sich verändern wenn ich, ABGEPACKTES Eis oder zum Beispiel Bier in Flaschen auch verkaufen würde? (Ausschankgenehmigung?).

Wie ist es mit Steuer, brauch ich sowas wie eine Kasse?

Ich hab echt versucht zu rechechieren aber irgendwie bezieht sich das alles auf Berlin, es würde in MV stattfinden...

Also es wäre halt echt verdammt cool wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)

(Wie es dann mit Gewinn und Rentabilität aussieht ist ne ganz andere Frage, ich will halt auch die Erfahrung machen auf eigene Kosten und Verantwortung was zu machen, aber halt im legalen Rahmen... )

verkaufen, Steuern, mobil, Geld, Recht, Antrag, Genehmigung, Verkaufsstand

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