Genehmigung zum Ohrloch stechen von beiden Eltern teilen ❓?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Beide das Sorgerecht haben, dann sollten auch Beide damit einverstanden sein.

Allerdings muss man wohl auch sehen, dass das Kind 14 ist. Also anders gelagert als bei dem Fall der Dreijährigen, wo das Gericht das Tatoostudio mit einem Vergleich bedacht hat, obwohl beide Eltern damit einverstanden waren.

http://www.juraexamen.info/ohrlocher-als-korperverletzung/

Sicherlich könnte man nun gegen den Vater vorgehen und würde sich das Unverständnis der Tochter einhandeln die es ja offensichtlich gut findet. Und selbst wenn man nun die alleinige Sorge beanspruchen würde läuft man Gefahr, dass das Kind nun erst recht sagt: ich will bei Papa wohnen wenn Mama dermaßen kleinlich ist...

Man muss nun also sorgfältig abwägen was man will. Das Studio verklagen, weil es eben nicht beide Unterschriften verlangt hat? Was würde dabei raus springen?

Den Vater vor Gericht zerren?

Eine Körperverletzung die das Kind gar nicht als Körperverletzung sieht?

Insgesamt sicherlich ein spannender Fall für einen Anwalt und unterm Strich ein Krach mit dem Kind, welches nun zwischen die Fronten gerät und sich mit 14 gegen die Mutter stellen kann und ggf. auch wird.

Also mein absolut unjuristischer Rat: Eltern die sich wie Eltern benehmen und versuchen ein freundschaftliches Verhältnis zueinander zu pflegen kommen erst gar nicht in eine solche Situation. Ich würde dem Vater jetzt nochmal klar sagen, dass er eine Grenze überschritten hat und man selbst nicht damit einverstanden ist. Und da es nun aber passiert ist, kann man entweder vom Kind "verlangen", dass die Ohrlöcher wieder zuwachsen sollen oder der Teenietochter ihren Spaß lassen und sich als großzügige Mutter erweisen, die nicht beabsichtigt einen Krieg auf Rücken des Kindes aus zu tragen. Ein ruhiges und sachliches Gespräch mit allen Beteiligen wäre ratsam...

In der Regel reicht es wenn ein Erziehungsberechtigter Unterschreibt. Ich hab mir mit 13 meine Zunge Piercen lassen und da hat auch nur mein Vater unterschreiben müssen (obwohl beide das gemeinsame Sorgerecht hatten)

Wenn beide das Sorgerecht haben, ja !

BBPB21  16.02.2020, 18:25

Nö.

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natürlich benötigt es bei gsr beider unterschriften der eltern. es sei denn der vater strebt an das sorgerecht zu verlieren.

BBPB21  16.02.2020, 18:26

Der Vater verliert bei einer Alltagsentscheidung gesichert nicht die gemeinsame Sorge.

Ohrlöcher haben keine langfristigen Folgen und sind sozialadäquat.

Da lacht der Richter mal böse und fragt, ob die Mutter bindungsintolerant ist.

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wushelse  16.02.2020, 22:25
@BBPB21

ohrlöcher gehören aber nicht zur alltagssorge. da lacht bei weitem kein richter, da vergeht vati das das lachen sehr zügig.

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