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Gibt es einen Mindestabstand eines Hochbeets zur Garagenrückwand?

Hi,

ich versuche die Hintergrundsituation kurz zu beschreiben:

Mehrfamilienhaus (also Wohnungseigentümergemeinschaft) mit 3 Parteien, 2 Garagen und der Eigentümer EG besitzt ein Sondernutzungsrecht für den gesamten Garten. Hessisches Baurecht findet Anwendung.

Garage 1 gehört zur Wohnung im 1.OG, hat aber auf der Rückseite eine Tür zum Garten hin. Diese wird allerdings nicht genutzt, da dieser Wohnung ja kein Sondernutzungsrecht zugeordnet ist. Höchstens als Nottür (ist allerdings nicht schriftlich fixiert).

So viel zum Hintergrund...

Der Eigentümer EG (Sondernutzungsrecht Garten) platziert nun ein recht großes Hochbeet (Holzkasten ca. 3x1 m, Höhe ca. 1 m) über die gesamte Breite direkt hinter die Garage des Eigentümers 1.OG. Der Abstand zur Garage beträgt max. 5 mm, die Tür ist dadurch komplett zugestellt.

Nun kommen wir zu den Fragen:

a) Darf er das ohne Genehmigung (Baugenehmigung meine ich wohl weniger als Zustimmung der WEG)? Wobei das Hochbeet die Höhe von 1m nicht überschreitet. Könnte wohl grenzwertig sein.

b) Gibt es einen Mindestabstand zur Garagenrückwand? Prinzipiell spricht vielleicht nix dagegen, bei so einem geringen Abstand könnte es aber zur Beschädigung/Schimmel der Garage aufgrund Nässe kommen? Wie seht ihr das?Abdichtungsmaßnahmen wurden nicht getroffen.

c) Wie sieht es aus, wenn der Garagenbesitzer mal an die Rückseite der Garage muss (z.B. Reparaturarbeiten)? Ein Hochbeet mit diesen Abmessungen und so einer enormen Masse ist nicht mal eben weggeschoben...

d) Die Tür hätte durch das Hochbeet ja keinerlei Funktion mehr, auch nicht als Nottür. Leider ist diesbezüglich kein "Recht" bzw. Anspruch o.Ä. eingetragen. Wie verhält es sich hier?

Am wichtigsten Wäre eine Antwort auf die Frage b), einfach um späteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.

Hoffe auf viele konstruktive Beiträge :-) Danke!

Recht, Genehmigung, Hochbeet

Welche Genehmigungen braucht man, um Automaten aufzustellen?

Ich würde gerne als Nebengewerbe kleinere Automaten aufstellen, welche an stark frequentierten Orten Süßigkeiten bzw. Snacks verkaufen. Da große Snack-/Getränkeautomaten in der Anschaffung als auch von der Energie kostenintensiv sind, würde ich mich auf mechanische Automaten beschränken. Ebenfalls deshalb, da diese Nische wohl nicht so stark umkämpft ist wie die der großen Aufsteller. Natürlich sind die Umsätze dort auch geringer, dafür kann man einfacher die Automaten an vielen Locations aufstellen.

Automaten wie diese:

Die Anschaffung der kleineren Automaten ist sehr günstig und ich kann diese leicht aus China importieren. Die Süßigkeiten dafür bekommt man ebenfalls in größeren Mengen recht günstig, die Gewinnmarge wäre gut.

In meiner Umgebung gibt es mehrere Indoorspielplätze und auch private Supermärkte und andere Freizeitangebote. Die Betreiber würde ich prozentual am Umsatz beteiligen, also eine Win-Win-Situation. Den Betreiber kostet es keinen Cent, da meine Automaten keinen Strom verbrauchen.

Nun ist die Frage, welche Genehmigungen ich brauche. Schließlich handelt es sich dann um unverpackte Lebensmittel. Natürlich brauche ich ein Gewerbe, folglich muss ich Mietverträge mit den Besitzern der Standorte abschließen.

Brauche ich Zertifikate, damit ich mit unverpackten Lebensmittel hantieren darf? Ich denke schon, aber welche?

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Geld, Recht, Genehmigung, Unternehmen

Haltung von Vogelspinnen in Hannover

Ich hätte da mal eine Frage bzgl. Haltung von Vogelspinnen. Irgendwer hat dem Veterinäramt einen Hinweis gegeben,meine Tierhaltung zu kontrollieren.2 Mitarbeiter des Amtes waren bei mir zur Kontrolle und die haben nun folgendes angeordnet.

Zitat: Bei der Haltung von VS handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tierhaltung nach § 1 Abs. 2 Gefahrtier-Verordnung.Um Ihnen eine entsprechende Genehmigung erteilen zu können,wurde bei der Kontrolle vor Ort folgendes angeordnet: Jedes Terrarium in dem Sie eine VS halten ist mit folgenden Angaben zu beschriften:deutscher und wissenschaftlicher Name,Ursprungsgebiet, "Baumbewohner" , "Bodenbewohner" oder "unterirdisch lebende Spinne" , "Vogelspinnen sind gering giftig" .Darüber hinaus haben Sie ein Bestandsbuch zu führen. Außerdem haben Sie einen Notfall- und Alarmplan mit folgenden Angaben an gut sichtbarer Stelle in dem Raum der Vogelspinnenhaltung aufzuhängen:verantwortlicher Betreuer und Zweitbetreuer,Liste der gehaltenen Tiere,Hinweise zum Vorgehen bei einem Unfall, erreichbarer Arzt,Notrufnummern von Giftnotzentralen,Feuerwehr,Polizei und zuständige Behörde. Um Ihnen nun die erforderliche Genehmigung erteilen zu können,benötigen wir von Ihnen neben einen formlosen Antrag ggf. fotodokumentarisch den Nachweis,dass die Terrarien verschlusssicher und mit der Tierart und einem Hinweis auf die Gefährlichkeit gekennzeichnet sind,den Nachweis des Bestandsbuches und den Nachweis über den erforderlichen Notfall- und Alarmplan."

Ich finde diese Anordnung für übertrieben und nun wollte ich fragen ob das alles zulässig ist bzw. ich mich dagegen wehren kann?

Tiere, Recht, Genehmigung, Vogelspinne