Verkauf von Räuchermischungen (Kräuter, Harz, Weihrauch) - welche Genehmigung, Prüfung erforderlich

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Hier in Hamburg gibt es die Hamburger Existenzgründungsinitiative, siehe Link. Das sind Senioren, die in grossen Unternehmen gearbeitet haben oder selbst Unternehmer waren. Sie beraten gegen eine Gebühr Unternehmensgründer, vielleicht gibt es ja so etwas auch in deiner Gegend.

http://www.hei-hamburg.de/

Wenn du die Mischungen ganz klar als Räuchermischungen bezeichnest, sollten sie nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Bitte lies dort nach, ob das tatsächlich so ist.

Das genannte Gesetz regelt vieles, was mit Heilkräutern zu tun hat. Sicherlich auch, welchen Namen das Kind haben muß, damit es lebensfähig ist.

Grundsätzlich ist der Verkauf von Kräutern und Harzen nicht reglementiert, sofern keine geschützen, oder einfuhrbeschränkten Pflanzen verkauft werden. Ein heißes Eisen ist jedoch die Bezeichnung "Heilkraut", auch wenn es der schnöde Salbei aus eigenem Anbau ist.

Eine ausführliche Info je Kraut, oder Harz, ist gestattet. Das haben andere Seiten auch.

Da es alle machen, muß es nicht bedeuten, daß alle es richtig machen. Informiere dich daher bitte sehr gründlich, ehe du startest. Denn nichts ist ärgerlicher, als ein Formfehler, der abgemahnt werden kann und wird. Das geht richtig ins Geld.

Wenn du mit dem Shop soweit bist, wäre es toll, wenn dir mir per PN eine Info zukommen lassen könntest :-) Ich räuchere für mein Leben gern und nutze es in vielerlei Situationen.

Auch wenn Du nicht als Heilpraktikerin unterwegs bist, ich würde beim Landkreis Kontakt suchen, Medizinischer Dienst. Du solltest Dich auch über die Werbemöglichkeiten informieren. Es geht ja hier auch um Wirkungen und die dürfen nicht so in der Werbung sein. Da könnte es ähnliche Einschränkungen wie für Nahrungsergänzungsmittel geben.

So könntest Du ziemlich zuverlässigen Rat über die Notwendigkeit von einem Sachkundenachweis erhalten.

Bei Online-Shop gehe ich davon aus, dass Du einen eigenen unter eigener Domain einrichten willst. Das ist ziemlich unproblematisch überhaupt was zu machen. Der Aufwand kommt "später".

In einem Verkaufsgespräch kann man Argumente nachliefern, hier nicht. Gesetzliche Bestimmungen müssen eingehalten werden. Was erlaubt ist. Denn so steht immer eine Plattform im Netz, die bei Fehlverhalten Ziel von Abmahnungen sein könnte.

Trotzdem sollen die Texte verkaufen. Erfolgreiche Shops sind ziemlich schwer zu erstellen. Die Texte, die Bilder, das Layout, verwendete Farben usw. sollen den Kunden zum Kauf führen. Keine Angst, es lässt sich niemand zum Kauf führen, der es nicht will. Wer aber diesen Ablauf durch Störungen unterbricht verliert die Klicks, die zu Kunden machen.

Dabei ist es von enormer Bedeutung ob ein [Ich will kaufen]-Button blau oder orange gestaltet wurde. Die Signalfarbe Orange zieht ein vielfaches an Klicks nach sich.

Allerdings entsteht bei Online-Shops immer der Eindruck, dass die Seite da so im Netz steht und dann da schon Bestellungen kommen. Das ist unrichtig. Es ist wie mit der Eröffnung eines Kaufladens in der Ecke eines Gewerbegebietes.

Die Adresse muss bekannt gemacht werden. Allerdings ist das eine zeitraubende Tätigkeit. Wie zeitraubend das wird, kannst Du ganz einfach für Dich abschätzen, wenn Du bei einer sozialen Plattform angemeldet bist. Empfehle Deinen Freunden dort mal den Besuch eines interessanten Artikels aus der Zeitung oder einem Magazin.

Gucke Dir an wie viele reagieren. Frage bei denen mal nach ob sie auf der Seite waren. Bei Leuten die nicht reagiert haben auch. "Hast Du das gelesen?"

Fremde werden noch schlechter zum Klicken animiert. Eine Domain wird nicht dadurch wertvoll das sie existiert, sondern durch die Bekanntheit.

Daher sollte man das Vorgehen genau planen. Vom Produkt, über die Verpackung, die sogenannte Corporate Identity (einheitliches Design des Unternehmensauftritts on- wie offline), rechtliches zum Produkt, Haftung im speziellen für das Produkt und allgemein. Letzteres sind solche Dinge wie Umtausch, Zahlungsbedingungen usw.

Dann kommen solche Dinge wie Fernabsatzgesetz und Impressumspflicht. Verpackungsverordnung ist zu beachten und was da noch soll alles Einfluss nehmen will.

Ferner geht es dann um das Marketing. Die internen Abläufe sind natürlich auch wichtig. Wann wird etwas auf die Seite gestellt, wie viele Verpackungseinheiten sollen anfänglich immer da sein.

Was muss man für das Finanzamt machen und tun? Was kostet der Verkauf einer einzelnen Mischung usw. Geldbedarf am Anfang und über die Zeit.

Ganz wichtig: (Be-)Frage Deine zukünftigen Kunden. Wie haben sie bisher den Zugang zu solchen Artikeln gefunden? Wie ist das Image usw. Allerdings nicht Deine Freunde, die sind dabei total voreingenommen. Entweder trauen sie Dir alles zu oder gar nichts. Das meinen die auch gar nicht böse.

Viel Erfolg.

Ich bin auch darüber am nachdenken Räuchermischungen verkaufen zu wollen, wir haben für uns privat begonnen welche herzustellen und haben jetzt im Freundeskreis viele die Interesse daran haben. Ich würde das gerne neben meinem Arbeitsverhältnis machen. Desweiteren würde ich gerne von mir hergestellte Figuren aus Epoxidharz verkaufen. Womit ich vor einigen Monaten angefangen habe.

Hat jemand einen Rat unter welchen Gewerbe ich es Anmelden sollte? Bzw ob ich dafür zwei Gewerbe anmelden muss? Oder ob ich mich am besten an die IHK wenden sollte.

Vielen Dank und liebe Grüße