Muss mein neuer Arbeitgeber meinen schon gebuchten Urlaub genehmigen?
Hallo,
Ich hatte letztes Jahr im Dezember meinen Sommerurlaub fürs Folgejahr gebucht. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in meiner alten Firma angestellt. Im Januar kündigte mich mein ehemaliger Arbeitgeber. Nun habe ich zum 1.4.17 einen neuen Arbeitgeber. Aber nun die Frage zu meinem Urlaub, muss mein neuer Arbeitgeber diesen genehmigen? Oder kann es dazu führen, das ich die Stelle doch nicht bekomme. Wie soll ich am besten Vorgehen? Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich nicht. Hoffe jemand kann mir helfen. Danke im Voraus.
17 Antworten
Hallo Bombina,
es kommt darauf an wie der neue Arbeitgeber darauf reagiert. Ich würde die Situation in Ruhe klären, eventuell zeigt sich der Arbeitgeber hier kulant. Bei z.B. 30 Tage Urlaub im Jahr erhälst du pro Monat 2,5 Tage Urlaub...
Viele Grüße
NanuelMeuer
Nein, Dein neuer Arbeitgeber muss Dir den Urlaub nicht genehmigen. Aber manchmal fragen Arbeitgeber danach, ob Du bereits Urlaub geplant hattest, weil Firmen auch ein Interesse daran haben, dass sich kein Resturlaub anstaut.
In diesem konkreten Fall würde sich aber kein Resturlaub anstauen - hier würde es eher so sein, dass Urlaub "auf Vorgriff" gewährt werden müsste - zumal dies alles ja wohl noch in der Probezeit stattfinden würde.
Wenn die Fragestellerin dies alles nicht bereits im Vorstellungsgespräch geklärt hat, sehe ich "schwarz". Dann wird sie wohl zwischen der Urlaubsreise und dem neuen Arbeitsplatz wählen müssen...
Der neue AG muss garnix genehmigen. Wenn Du Glück hast wird er das aber wenn Du ihn bei Vertragsabschluss freundlich fragst.
Ansonsten musst Du entscheiden, was wichtiger für Dich ist. Die neue Stelle oder der Urlaub.
Müssen muss er gar nichts - aber du kannst ihn höflich fragen.
Er muss nicht er kann