Braucht man eine Genehmigung um ein normales Fenster zur Balkontüre bzw. Fenster umbauen lässt?

4 Antworten

Ja, kannst du machen. Es wird ja nur die Brüstung weggebrochen.


Zur Straßenseite hin könnte es Probleme geben..... aber sonst nicht....

Ja, das darf man. Mann sollte aber die Nische nicht verbreitern, sonst müsste man breitere Stürzte einbauen. Zudem muss des Fenster gesichert werden, damit niemand Abstürzen kann. Oder ein Geländer vor das Fenster.

Stand NRW. Ich denke aber das das in der gesamten BRD zulässig ist

fw1996  09.04.2024, 02:50

Hallo :), Ich stehe im moment vor der selben Frage und lebe im Saarland. Können Sie mir eventuell die Stelle nennen, wo dies in der LBO erwähnt wird (für NRW)

Danke

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