Haltung von Vogelspinnen in Hannover
Ich hätte da mal eine Frage bzgl. Haltung von Vogelspinnen. Irgendwer hat dem Veterinäramt einen Hinweis gegeben,meine Tierhaltung zu kontrollieren.2 Mitarbeiter des Amtes waren bei mir zur Kontrolle und die haben nun folgendes angeordnet.
Zitat: Bei der Haltung von VS handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tierhaltung nach § 1 Abs. 2 Gefahrtier-Verordnung.Um Ihnen eine entsprechende Genehmigung erteilen zu können,wurde bei der Kontrolle vor Ort folgendes angeordnet: Jedes Terrarium in dem Sie eine VS halten ist mit folgenden Angaben zu beschriften:deutscher und wissenschaftlicher Name,Ursprungsgebiet, "Baumbewohner" , "Bodenbewohner" oder "unterirdisch lebende Spinne" , "Vogelspinnen sind gering giftig" .Darüber hinaus haben Sie ein Bestandsbuch zu führen. Außerdem haben Sie einen Notfall- und Alarmplan mit folgenden Angaben an gut sichtbarer Stelle in dem Raum der Vogelspinnenhaltung aufzuhängen:verantwortlicher Betreuer und Zweitbetreuer,Liste der gehaltenen Tiere,Hinweise zum Vorgehen bei einem Unfall, erreichbarer Arzt,Notrufnummern von Giftnotzentralen,Feuerwehr,Polizei und zuständige Behörde. Um Ihnen nun die erforderliche Genehmigung erteilen zu können,benötigen wir von Ihnen neben einen formlosen Antrag ggf. fotodokumentarisch den Nachweis,dass die Terrarien verschlusssicher und mit der Tierart und einem Hinweis auf die Gefährlichkeit gekennzeichnet sind,den Nachweis des Bestandsbuches und den Nachweis über den erforderlichen Notfall- und Alarmplan."
Ich finde diese Anordnung für übertrieben und nun wollte ich fragen ob das alles zulässig ist bzw. ich mich dagegen wehren kann?
5 Antworten
Zieh um nach NRW oder Sachsen-Anhalt - da darf jedes Kleinkind eine Vogelspinne ohne Auflagen halten!
Niedersachsen ist da eines der Bundesländer, wo politisch eine Spinnenphobie vorliegt.
Ich bin selber Vogelspinnenhalter und halte diese in Niedersachsen mit Sondergenehmigung des zuständiges Kreisveterinäramtes, bei der ich eine Sachkundeprüfung für die Haltung von Vogelspinnen ablegen musste und meine Spinnenhaltung und die Tatsache, daß ich nur Nachzuchten aus Deutschland halte, zuhause auf artgerechte und sichere Haltung kontrolliert und bestätigt wurde.
Für diesen Unsinn durfte ich dann auch noch fast 100 Euro an Gebühren an das Kreisveterinäramt bezahlen. Vorher wohnte ich in NRW, wo ich mit dem Hobby anfing.
In Niedersachsen darf jedes Kreisveterinäramt die Auflagen für die Haltung von Vogelspinnen selber bestimmen, da eigentlich die Vogelspinnenhaltung in Niedersachsen grundsätzlich verboten ist und nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden kann.
Nach dem Sinn dafür nachzufragen, macht keinen Sinn, da derartige Verbote keiner logischen Überlegung unterliegen, sondern rein auf Ängste und Phobien der entscheidungstragenden Politiker des betreffenden Bundeslandes beruhen.
Als Tierfreund kann ich verstehen, wenn eine Behörde bei exotischen Tieren die artgerechte Haltung überprüft, aber weitere Auflagen sind da unsinnig, da jeder Halter schon im Eigeninteresse sich sachkundig macht und solche kraftvollen Spinnentiere in gesichteren Terrarien hält.
Natürlich ist das übertrieben - wie so vieles andere auch in der BRD. Nicht ärgern, nur wundern. Allerdings wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den Auflagen zu genügen, denn ansonsten kommen die - notfalls mit Polizeigewalt - und holen Deine Tierchen ab.
Lass dich mal von ner Giftschlange beißen und zwar so das keiner weiß was für eine Schlange es war. Dann weißt du wozu solche Richtlinien sind. Das gleiche gilt halt bei Vogelspinnen
HALLO?! es geht hier um vogelspinnen Ich z.B halte auch 2 vogelspinnen... Die giftigste Vogelspinne dich ich je in einem Privathaushalt gesehen hab ist ein Poecilotheria regalis deren gift NICHT tödlich ist (außer für allergiker aber da würde auch schon ein bienenstich reichen.) auch wenn der Schmerz enorm ist und zum krankehaus/Artzt fahren sollte
Hast Du Dir den § 1 Abs. 2 der Gefahrtierverordnung denn mal angesehen? Darin steht, unter welchen Bedinungen der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt die Tiere erlauben kann. Ich sehe in den Anordnungen der Behörde keine Übertreibung.
Wehren? Warum denn?
Selbstverständlich ist die Forderung NICHT übertrieben und auch zulässig.
Immerhin handelt es sich hier um giftige Tiere
Ne Kreuzspinne ist auch giftig .... wird sie darum aus deutschland verbannt? -.-
Die Forderung ist zulässig und dagegen kannst du absolut nichts machen. Du hälst Tiere bei denen die Haltung an sehr strenge Richtlinien gebunden sind. Da musst du mit Leben. Die Richtlinien sind ja auch zum Schutz da. Wenn du diese Forderungen nicht erfüllst musst du mit den Konsequenzen leben. Das war schon richtig das dich da jemand angeschwärzt hat.
Nicht übertrieben? Hast du eine Ahnung wozu diese Richtlinien dienen? Findest du es auch übertrieben wenn jemand Giftschlangen hält und nicht nachweisen kann welche es ist und das tier jemanden beißt ?
Richtlinien sind da um befolgt zu werden und sie haben einen Sinn.
Du willst ja zum Beispiel auch nicht das du in ne Dönerbude gehst und da Ratten rumlaufen. Da sind die Richtlinien dann wieder in Ordnung wa?