Müssen fahrkartenkontrolleure auf das Recht zu schweigen hinweisen?
Folgende Situation: Ich habe keine gültige Fahrkarte dabei und der Fahrkartenkontrolleur muss das nachweisen. Dazu fragt er mich, ob ich sonst noch in Besitz einer gültigen Fahrkarte bin. Muss er mich darauf hinweisen, dass ich das Recht zum Schweigen habe? Weil Polizisten müssen zum Beispiel oft darauf hinweisen, wenn sie Zeugenaussagen vor Ort nehmen.
9 Antworten
Nein, müssen sie nicht. Der Spruch, den du aus amerikanischen Serien kennst, wird in Deutschland nicht verwendet.
Wo hast du denn den Mist her?
Erstens bist DU dazu verpflichtet eine Fahrkarte zu haben Und DU dazu verpflichtet, die auch vorzeigen zu Können, nicht der Kontrolleur.
Und zweites der Spruch sie können zu der Vorfall ihre aussage verweigern ist amerikanischer Krimi. Die sind ja Manchmal ganz interessant, aber eben Fernsehen.
Du kannst eine beim Verkehrsanbieter bekannte Fahrkarte nachreichen. Das Betrifft Abo Modelle und ähnliches dann bezahlst du nur 7€ Aber die gucken nach ob du die wirklich hast und nur vergessen hast.
z.B. für eine Einzelfahrkarte gilt das nicht.
Nein muss er selbstverständlich nicht. Zudem vergleichst du hier Äpfel mit Kamelen
Eine Ausführung, inwiefern ich hier Äpfel mit Kamelen vergleiche, wäre hilfreich. Was für Rechte habe ich denn in so einer Situation?
Ich habe keine gültige Fahrkarte dabei und der Fahrkartenkontrolleur muss das nachweisen.
Alleine das ist schon falsch:
Du musst nachweisen, dass Du eine gültige Fahrkarte dabeihast, sonst zahlst Du 60,00 €.
Und der Rest ist hanebüchener Unsinn, auf den man nicht weiter eingehen muss.
Quatsch. DU bist verpflichtet einen gültigen Fahrausweis vorzuzeigen. Kannst du das nicht sind mind. 60€ fällig. Wenn der Kontrolleur so nett ist und nach einer Zeitkarte fragt gibt er dir nur die Möglichkeit durch nachzeigen die 60 auf 7€ zu ermäßigten. Ob du dabei mit dem Kontrolleur sprichst ist diesem völlig schnuppe.