60 Euro Strafe trotz gültiger Fahrkarte?

4 Antworten

Wenn du noch kein 18 bist, brauchst du die 60€ nicht bezahlen. Das erhöhe Beförderungsgeld ist eine „Vertragsstrafe“ die sich aus dem Beförderungsvertrag ergibt. Diese Klausel ist jedoch gegenüber Jugendlichen unzulässige, da man mit jugendlichen nur Verträge zu deren Vorteil anschließen darf.
Die Verkehrsbetriebe versuchen dennoch mit allen Tricks, auch Mahnverfahren, an das Geld zu kommen. Man muss einfach hart bleiben. In einem gerichtlichen Mahnverfahren hat die Forderung keinen Bestand. Man hat durch die Verweigerung der Zahlung keine negativen Konsequenzen zu befürchten.

Nur den regulären Fahrpreis muss man bezahlen, wenn er angefordert wird.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig,

Und damit ist alles gesagt.

jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin) 

Ich wäre auch berechtigt im Parkhaus zu parken, wenn ich einen Schein dafür hätte ...

"Jetzt meint aber die nette Abteilung für das erhöhte Beförderungsentgeld das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig, jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin)"

Ich bin als Normalmensch auch berechtigt, eine Fahrkarte zu haben, nur hab ich mir noch keine gekauft.

Gleiche Logik.

jansievers2004 
Fragesteller
 18.01.2023, 14:57

Jaa verstehe den Punkt. Nur hab ich ja eine Fahrkarte gekauft. Das Problem ist nur das ich in Verbindung mit ihr diese Kundenkarte brauche welche nur gültig ist, wenn man sie stempelt, was ich vergessen habe.

0
Stellwerk  18.01.2023, 15:26
@jansievers2004

Eben. Wenn die Fahrkarte NUR in Verbindung mit der Kundenkarte gültig ist und die Kundenkarte NICHT aktuell war, dann war die Fahrkarte ungültig.

Ich verstehe Deinen Frust, aber es ist halt das gleiche wie wenn ich eine Fahrkarte mit Bahncard-Rabatt kaufe und meine Bahncard aber abgelaufen ist.

1
Fynf5  07.02.2023, 09:27

Geh zum Anwalt und lass Dir dass nicht gefallen.

Mir hatte mal ein Kontrolle das Ticket einfach abgenommen und danach behauptet ich hätte keins dabei gehabt. Bin vor Gericht und konnte an meiner Abbuchung meines Kontos beweisen dass ich kurz zuvor eins entwertet gekauft hab. Kameras hätten den Beweis erbracht aber aufgrund miserabler Qualität wurde das nicht gewertet. unterm Strich bekam ich recht und böse Worte hinter her gesagt. angeklagt-recht bekommen- trotzdem verurteilt.

0
Ich hab leider vergessen die Kundenkarte neu stempeln zu lassen, also erneut die Gültigkeit bestätigen zu lassen, indem ich zum Kundenzentrum gehe und dort eine Schulbescheinigung vorlege welche mir die Berechtigung zusagt.

keine Ahnung worüber du dich soo künstlich aufregst, du hast genau das verpennt, damit hast du kein Anspruch. da fehlt was, ganz einfach; und wenn du dich auf den Kopf stellst

Fynf5  07.02.2023, 09:22

da hat aber jemand vergessen mit Respekt jemanden zu begegnen und sowas schimpft sich community-Experte.

0