60 Euro Strafe trotz gültiger Fahrkarte?
Moin,
ich wurde letztens in der Bahn nach’m feiern kontrolliert. Bei uns gibt es für Schüler, wie ich es bin, eine Jugendnetzkarte für 15 Euro, welche in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte als legitim gilt.
Ich hab leider vergessen die Kundenkarte neu stempeln zu lassen, also erneut die Gültigkeit bestätigen zu lassen, indem ich zum Kundenzentrum gehe und dort eine Schulbescheinigung vorlege welche mir die Berechtigung zusagt.
Diese Jugendnetzkarte an sich gilt einen Monat und muss dann einfach neu gezogen werden, die Kundenkarte gilt n paar Monate.
Jetzt wurde ich erwischt mit einer gültigen Fahrkarte aber keinem Stempel auf der Kundenkarte. Die Kontrolleurin meinte das ich das einfach nachreichen kann das ich Schüler sei und die Kundenkarte einfach stempeln lassen solle.
Hab ich dann gemacht, weil ich bin ja berechtigt sie zu benutzen, und hab sie mir dann neu stempeln lassen.
Jetzt meint aber die nette Abteilung für das erhöhte Beförderungsentgeld das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig, jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin) und deswegen jetzt 60€ zahlen muss, anstatt nur 7 Euro für die Bearbeitungskosten.
Ist das von denen so korrekt mir 60 Euro in Rechnung zu stellen? Ich meine, ich habe jetzt meine Kundenkarte aktualisiert und kann nachweisen das ich auch zum Zeitpunkt der Kontrolle noch Schüler war, und nur vergessen hatte sie neu stempeln zu lassen. Eine Gültige Fahrkarte für 15€ hatte ich mir ja sogar noch direkt vor der Fahrt gekauft.
4 Antworten
Wenn du noch kein 18 bist, brauchst du die 60€ nicht bezahlen. Das erhöhe Beförderungsgeld ist eine „Vertragsstrafe“ die sich aus dem Beförderungsvertrag ergibt. Diese Klausel ist jedoch gegenüber Jugendlichen unzulässige, da man mit jugendlichen nur Verträge zu deren Vorteil anschließen darf.
Die Verkehrsbetriebe versuchen dennoch mit allen Tricks, auch Mahnverfahren, an das Geld zu kommen. Man muss einfach hart bleiben. In einem gerichtlichen Mahnverfahren hat die Forderung keinen Bestand. Man hat durch die Verweigerung der Zahlung keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
Nur den regulären Fahrpreis muss man bezahlen, wenn er angefordert wird.
ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig,
Und damit ist alles gesagt.
jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin)
Ich wäre auch berechtigt im Parkhaus zu parken, wenn ich einen Schein dafür hätte ...
Nachtrag: Du kannst Dich aber einfach stur stellen. Ist zwar nicht genau der gleiche Sachverhalt, aber dürfte hinkommen.
"Jetzt meint aber die nette Abteilung für das erhöhte Beförderungsentgeld das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig, jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin)"
Ich bin als Normalmensch auch berechtigt, eine Fahrkarte zu haben, nur hab ich mir noch keine gekauft.
Gleiche Logik.
Eben. Wenn die Fahrkarte NUR in Verbindung mit der Kundenkarte gültig ist und die Kundenkarte NICHT aktuell war, dann war die Fahrkarte ungültig.
Ich verstehe Deinen Frust, aber es ist halt das gleiche wie wenn ich eine Fahrkarte mit Bahncard-Rabatt kaufe und meine Bahncard aber abgelaufen ist.
Geh zum Anwalt und lass Dir dass nicht gefallen.
Mir hatte mal ein Kontrolle das Ticket einfach abgenommen und danach behauptet ich hätte keins dabei gehabt. Bin vor Gericht und konnte an meiner Abbuchung meines Kontos beweisen dass ich kurz zuvor eins entwertet gekauft hab. Kameras hätten den Beweis erbracht aber aufgrund miserabler Qualität wurde das nicht gewertet. unterm Strich bekam ich recht und böse Worte hinter her gesagt. angeklagt-recht bekommen- trotzdem verurteilt.
Ich hab leider vergessen die Kundenkarte neu stempeln zu lassen, also erneut die Gültigkeit bestätigen zu lassen, indem ich zum Kundenzentrum gehe und dort eine Schulbescheinigung vorlege welche mir die Berechtigung zusagt.
keine Ahnung worüber du dich soo künstlich aufregst, du hast genau das verpennt, damit hast du kein Anspruch. da fehlt was, ganz einfach; und wenn du dich auf den Kopf stellst
da hat aber jemand vergessen mit Respekt jemanden zu begegnen und sowas schimpft sich community-Experte.
Jaa verstehe den Punkt. Nur hab ich ja eine Fahrkarte gekauft. Das Problem ist nur das ich in Verbindung mit ihr diese Kundenkarte brauche welche nur gültig ist, wenn man sie stempelt, was ich vergessen habe.