Erhöhter Fahrpreis trotz Aufhebung Zugbindung?

LePetitGateau  07.09.2023, 16:28

Ist der IC im Länderticket enthalten? Du darfst nämlich nur "gleichwertige" Züge nehmen, also z.B. nicht mit Regiotickets in ICE rein

maxmusterman565 
Fragesteller
 07.09.2023, 16:34

Nein, nur Nahverkehrszüge sind in besagtem Länder-Ticket enthalten.

3 Antworten

Daher, so glaube ich, ist die Zugbindung aufgehoben und man darf auch höherpreisige Verbindungen nutzten, die direkt zum Zielbahnhof laut Fahrkarte führen.

Das gilt aber für Fahrkarten des Nahverkehrs nur mit Einschränkungen.

Die wesentlichen Regelungen dazu findest du unter https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Dort steht u. a.:

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).

Du hattest daher keine gültige Fahrkarte und der erhöhte Fahrpreis ist gerechtfertigt.

maxmusterman565 
Fragesteller
 07.09.2023, 16:44

Klingt logisch.

Hätte ich dann also noch eine Stunde länger warten sollen, bis der nächste Regionalzug gekommen wäre, sofern meine Bestrebung die Vermeidung zusätzlicher Kosten trotz Fahrkarte für den Nahverkehr wäre?

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Rolf42  07.09.2023, 16:59
@maxmusterman565

Ja.

Was die Nutzung von Fernverkehrszügen ohne Aufpreis betrifft, hat man als Fahrgast mit Ländertickets, Deutschlandticket o. ä. nach den geltenden Regelungen leider keine Ansprüche.

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maxmusterman565 
Fragesteller
 07.09.2023, 17:07
@Rolf42

Tja, das ist in der Tat bedauerlich.

Jedenfalls vielen Dank.

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Das Deutschland-Ticket gilt grundsätzlich auch dann nicht in ICE-,IC-,EC-Zügen, wenn man verspätet ist oder seinen Anschlusszug verpasst hat.

Auch im ICE-/IC-/EC-Zug kann man grundsätzlich keine Fahrkarten beim Zugpersonal mehr nachlösen. Man erhält daher im Zug eine Fahrgeldnacherhebung (Nach meiner Erinnerung über den doppelten Normalpreis, mindestens jedoch 60 EUR)

Woher ich das weiß:Hobby
MW1965  07.09.2023, 22:23

Entschuldigung, ich meinte "Länder-Ticket". Auch das gilt grundsätzlich nicht in ICE-,IC-, EC-Zügen. Die Aufhebung der Zugbindung gilt für derartige Fahrkarten eigentlich nicht, sondern für Sparpreis-Fahrkarten des Fernverkehrs. Evtl. könntest du dich aber an die Stelle wenden, die auf dem Beleg/Zahlungsaufforderung steht, vielleicht haben die ein Einsehen.

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Du hast ja schon den Aufpreis gezahlt, dann gibt es keinen Grund dafür, warum du noch erhöhten Fahrpreis für Schwarz- Fahren wg. kein gültiges Ticket vorzeigen können, bezahlen sollst. Damit hast du nachgelöst u. die Sache ist erleidgt. Die Schaffnerin kann doch nicht einfach noch zusätzlich erhöhten Fahrpreis verlangen, aber nicht darüber aufklären, wenn du den Aupreis schon bezahlt hast oder bereit warst den zu zahlen. Sie darf doch nicht doppelt kassieren. Sie gab die die Möglichkeit im Zug nachzulösen u. dann ist die Sache erledigt. Dann kann sie nicht noch erhöhten Fahrpreis für Schwarz- Fahren wg. kein gültigs Ticker vorzeigen können, verlangen. Widersrpuch dagegen einlegen u. erstmal nicht bezahlen. Erst wenn über den Widerspruch entscheiden wurde, dann nur das bezahlen je nach dem was beim Widerspruch herauskommt, ob dir stattgegeben wird oder nicht.

Woher ich das weiß:Recherche