Erhöhter Fahrpreis trotz Aufhebung Zugbindung?
Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich war neulich mit der Bahn unterwegs. Ich hatte ein Länder-Ticket und mehrere Umstiege auf der gesamten Strecke. Nun hatte allerdings der eine Zug ~10min Verspätung, weshalb ich den Anschlusszug nicht erwischen konnte.
Ich musste eine Stunde warten und wollte einfach den nächsten nehmen, weil ja meine Ankunft am Zielbahnhof ~1h später erfolgen sollte aufgrund des Verschuldens der DB. Daher, so glaube ich, ist die Zugbindung aufgehoben und man darf auch höherpreisige Verbindungen nutzten, die direkt zum Zielbahnhof laut Fahrkarte führen.
Nun bin ich also in den nächsten, einem IC zugestiegen. Hier wurde ich kontrolliert und hab mein Länder-Ticket vorgezeigt. Ich wurde von der netten Kontrolleurin darauf hingewiesen, dass ich zum nächsten Halt (dies war der nächste Umstieg auf meiner Fahrkarte) aussteigen müsse. Alternativ könne ich weiterfahren gegen Aufpreis. So weit so gut. Ich wollte gerne weiterfahren, weshalb ich mich mit einem Aufpreis zufrieden gab.
Ich erhielt also einen langen Kassenzettel mit meiner neuen Fahrkarte und dem innerhalb 14 Tage zu zahlenden Betrag. Ich bin neben noch ein paar Umstiegen schlussendlich sicher am Zielbahnhof angekommen.
Zuhause bemerkte ich jedoch, dass mir neben dem Preis für die Weiterfahrt auch ein erhöhter Fahrpreis in Rechnung gestellt wurde, da ich, so der Vorwurf, bei Kontrolle keine gültige Fahrkarte hätte vorzeigen können. Dies war aber laut meinem Verständnis doch gar nicht der Fall.
Jetzt soll ich also gesamt über 80 EUR zahlen, trotz gültigem Länder-Ticket (wegen Aufhebung Zugbindung) und Bereitschaft Aufpreis für die Weiterfahrt in einem Anschlusszug zu zahlen.
Meine Frage dazu: Ist hier der erhöhte Fahrpreis gerechtfertigt?
Vielen Dank.
Ist der IC im Länderticket enthalten? Du darfst nämlich nur "gleichwertige" Züge nehmen, also z.B. nicht mit Regiotickets in ICE rein
Nein, nur Nahverkehrszüge sind in besagtem Länder-Ticket enthalten.
3 Antworten
Daher, so glaube ich, ist die Zugbindung aufgehoben und man darf auch höherpreisige Verbindungen nutzten, die direkt zum Zielbahnhof laut Fahrkarte führen.
Das gilt aber für Fahrkarten des Nahverkehrs nur mit Einschränkungen.
Die wesentlichen Regelungen dazu findest du unter https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Dort steht u. a.:
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
Du hattest daher keine gültige Fahrkarte und der erhöhte Fahrpreis ist gerechtfertigt.
Ja.
Was die Nutzung von Fernverkehrszügen ohne Aufpreis betrifft, hat man als Fahrgast mit Ländertickets, Deutschlandticket o. ä. nach den geltenden Regelungen leider keine Ansprüche.
Das Deutschland-Ticket gilt grundsätzlich auch dann nicht in ICE-,IC-,EC-Zügen, wenn man verspätet ist oder seinen Anschlusszug verpasst hat.
Auch im ICE-/IC-/EC-Zug kann man grundsätzlich keine Fahrkarten beim Zugpersonal mehr nachlösen. Man erhält daher im Zug eine Fahrgeldnacherhebung (Nach meiner Erinnerung über den doppelten Normalpreis, mindestens jedoch 60 EUR)
Entschuldigung, ich meinte "Länder-Ticket". Auch das gilt grundsätzlich nicht in ICE-,IC-, EC-Zügen. Die Aufhebung der Zugbindung gilt für derartige Fahrkarten eigentlich nicht, sondern für Sparpreis-Fahrkarten des Fernverkehrs. Evtl. könntest du dich aber an die Stelle wenden, die auf dem Beleg/Zahlungsaufforderung steht, vielleicht haben die ein Einsehen.
Du hast ja schon den Aufpreis gezahlt, dann gibt es keinen Grund dafür, warum du noch erhöhten Fahrpreis für Schwarz- Fahren wg. kein gültiges Ticket vorzeigen können, bezahlen sollst. Damit hast du nachgelöst u. die Sache ist erleidgt. Die Schaffnerin kann doch nicht einfach noch zusätzlich erhöhten Fahrpreis verlangen, aber nicht darüber aufklären, wenn du den Aupreis schon bezahlt hast oder bereit warst den zu zahlen. Sie darf doch nicht doppelt kassieren. Sie gab die die Möglichkeit im Zug nachzulösen u. dann ist die Sache erledigt. Dann kann sie nicht noch erhöhten Fahrpreis für Schwarz- Fahren wg. kein gültigs Ticker vorzeigen können, verlangen. Widersrpuch dagegen einlegen u. erstmal nicht bezahlen. Erst wenn über den Widerspruch entscheiden wurde, dann nur das bezahlen je nach dem was beim Widerspruch herauskommt, ob dir stattgegeben wird oder nicht.
Klingt logisch.
Hätte ich dann also noch eine Stunde länger warten sollen, bis der nächste Regionalzug gekommen wäre, sofern meine Bestrebung die Vermeidung zusätzlicher Kosten trotz Fahrkarte für den Nahverkehr wäre?