Zugbindung bei Verspätung von Nicht-DB Nahverkehr im Vorlauf?
Was gilt, wenn man eine Super Sparpreis Fahrkarte bucht, bei welcher man am Startbahnhof einen Nicht-DB Nahverkehrszug zum zuggebundenen ICE bucht und man diesen wegen Ausfall des Nahverkehrszuges nicht erreicht.
Der Nahverkehrszug ist übrigens wegen "technischer Störung am Zug" ausgefallen.
Bei der DB steht:
Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung
Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erwischen oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Das heißt, dann dürfen Sie andere Züge nutzen, um Ihr gebuchtes Ziel zu erreichen. Sie müssen dann ein neues Ticket kaufen.
Meine Lösung des Falles: man muss ein neues Ticket kaufen, schuld am verpassen des Zugbindungs-ICE hat ein Nicht-DB Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Abweichend wäre es m.E. wenn der Nahverkehrszug nicht wegen technischer Störung am Zug sondern Störung im Betiebsablauf verspätet oder nicht kommt. Hier könnte das Verschulden nicht beim EVU sondern bei der DB Netz liegen (Trassenplanung z.B) was nach dem Text wieder der DB zugerechnet wird. Da steht ja nicht DB Fernverkehr AG sondern DB, die DB Netz ist dann inkludiert.
Wer hat außerdem Erfahrung, wie diese Fälle in der Praxis tatsächlich gehandhabt werden?
2 Antworten
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Da deine Fahrkarte von der DB ist (gehe ich mal von aus), hast du mit der DB auch einen Vertrag geschlossen über die Beförderung, dieser gilt (Ausnahmen stehen auf der Fahrkarte drauf, aber idR nicht für den Nahverkehr, sondern nur den Ortsverkehr, also meist Bus&Bahn) für die gesamte Strecke. Wenn der Nahverkehrszug also ausfällt, ist deine Zugbindung aufgehoben und du darfst einen anderen Zug fahren.
Da der Ticketpartner aber die DB ist, haftet die DB auch für die Fahrgastrechte. Wenn man bspw. ein Flugticket über ein Reisebüro bucht, ist der erste Ansprechpartner ja auch das Reisebüro wenn der Flug gecancelt wird, nicht die Fluglinie. Ähnlich ist es wenn man bei der DB ein Ticket bucht, bei dem Züge von privaten EVUs mitinbegriffen sind.
Es ist egal, wer eine Leistung fährt; bei Verspätung (natürlich nur wenn der Anschluss verpasst wird) oder Ausfall eines gebuchten Zuges gelten unabhängig vom Verkehrsunternehmen immer die gleichen Regelungen zur Zugbindung.
Nur woraus ergibt sich das. Hier ist ja nur von verschulden der "DB" die Rede https://www.bahn.de/faq/view/pk/de/buchung/zugbindung.shtml#:~:text=Aufhebung%20der%20Zugbindung%20bei%20Versp%C3%A4tung,wird%20die%20Zugbindung%20automatisch%20aufgehoben.
Eine Wettbewerbsbahn würde doch dann nicht darunter fallen und ich würde mich behandeln lassen müssen als sei ich etwa zu spät zum Bahnhof gekommen weil ich den Bus verpasst habe was keine Relevanz hätte.
Hier muss man differenzieren: man schließt mit der DB Vertrieb GmbH beim Ticketkauf einen Kaufvertrag - und gleichzeitig einen Beförderungsvertrag mit der DB Fernverkehr AG für für den DB Fernverkehrszug, aber nur einen Kaufvertrag für eine beliebige Fahrt im Vorlauf im Nahverkehrszug. Der Beförderungsvertrag kommt dann mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zustande, in dessen ich Zug ich steige, weil ja oft in Verkehrsverbünden mehrere EVU auf einem Abschnitt fahren