Sind Dachfenster genehmigungspflichtig?

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6 Antworten

Hallo,

ich wohne in Duisburg und es handelt sich um einen genehmigten Dachgeschoss Wohnraum.

Bei der Stadt teilte man mir mit, dass ein Fenster über 1 Sparren nicht genehmigungspflichtig ist, eines über 2 Sparren aber schon und dass ich einfach eine statische Berechnung machen lassen sollte. So wie ich die Bauordnung aber verstehe greife ich in die Statik ein, somit wäre es genehmigungspflichtig, wenn mir aber ein Statiker die wegnahme des Sparrens und Einbau eines Wechsels als ubedenklich bestätigt, dann ist es genehmigungsfrei. Nach der BauO NRW, §65, sind statische Veränderungen, die nicht unerheblich sind, genehmigungsfrei, wenn ein „Sachkundiger" eine Bestätigung über die Unbedenklichkeit ausstellt.

oder verstehe ich das falsch, nur die Aussage der Stadt Duisburg verstehe ich dann nicht wirklich, oder die wollen die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur sehen.

Nein Du brauchst keine Baugenehmigung. Nur es kann eben doch Ärger geben, wenn Du einen unerwünschten Einblick bekommt, z. B. in das Schlafzimmer Deiner Nachbarn oder z.B. auf das Gelände eines Strafvollzugsanstalt.

Ergänzung: Es gibt da verschiedene Landesgesetze. Wenn Dachträger entfernt werden, wenn eine zusätzliche Nutzung von Bodenraum in Wohnraum geschieht, dann kann es genehmigungspflichtig sein. Im Zweifel muß man beim zuständigen Bauamt fragen. Hier kann man das nicht pauschal beantworten.

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Das hat nichts mit dem Nachbarn zu tun. Frage beim Bauamt nach, um sicher zu gehen, ob du dafür eine Genehmigung brauchst.

Hallo Carlotac1.

So ganz hast du nicht Recht mit deiner Aussage. Es kommt auf die Entfernung zum Nachbargebäude drauf an, bzw. entscheidet auch der Grenzabstand mit. Mir ist ein solcher Fall bekannt, wo ein kleines Dachflächenfenster fest verschraubt werden musste. Grund: Brandschutzbestimmung und als weiteres wurde bei unserem Bauamt angegeben das die Mieterin in die Nachbarhäuser schauen könnte. Allerdings hätte die Mieterin dann 3,5m groß sein müssen!!!

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Bei Denkmalgeschützten Häusern bestimmt,aber bei anderen Häusern ist mir das neu.Am besten mal beim Bauamt nachfragen.

Ich war mit dem gleichen Anliegen bei einem Bauamt in Bayern. Dort wurde mir gesagt, dass die Dachfenster genehmigungsfrei sind. Von dem zuständigen Beamten wurde nicht nach irgendwelchen weiteren Kriterien gefragt!

Anmerkung: Mich würde daher interessieren, auf was die anderen Meinungen fußen, dass ein Bauantrag nötig sei. Ferner habe ich die Zusage des zuständigen Beamten nur mündlich erhalten und würde gerne wissen, ob ich mich darauf verlassen darf.

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