Edelstahlussenkamin - Nachbar baut nachträglich ein ziemlich hohes Dachfenster ein?

2 Antworten

Das ist wirklich nicht einfach, da die entsprechende Bestimmung in der aktuellen 1. BImSchV vorsieht, dass der Errichter von "Rauchschornsteinen" - also von Schornsteinen an denen Festbrennstofffeuerstätten angeschlossen sind - einen Abstand zu gleichhohen Fenstern und Türen von 15m einhalten muss und diese dann, falls erforderlich, um mind. 1m überragen muss.

Es steht nichts davon geschrieben, dass jemand in einem derartigen Umkreis kein Fenster einbauen darf. Es gilt m.E., dass zum Zeitpunkt des Errichtens des Rauchschornsteines dort noch gar kein Fenster war, somit hat der Nachbar Pech, oder er bezahlt eben das Erhöhen des Rauchschornsteines, falls ihn der Qualm stört.

Da frag mal deinen Nachbarn, ob er für die bauliche Veränderung überhaupt eine Genehmigung hat.

piti87 
Fragesteller
 21.07.2016, 21:48

Naja will ja jetzt wegen sowas kein Stress anfangen.

Für mich gilt ja erstmal genehmigt ist genehmigt (also mein Schornstein).

Ich weiß dass es eine Regel gibt 1 m über dem höchsten Fenster. Aber gibt es da auch eine Regelung hinsichtlich des seitlichen Abstandes zwischen Kamin und Fenster?

Da sind bestimmt 5-7 seitlich dazwischen.

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Rockuser  21.07.2016, 21:53
@piti87

Du hast den Schornstein aber genehmigt bekommen. Dein Nachbar hätte meines Erachtens dort kein Fenster einbauen dürfen. Schwierige Sachlage, ohne Streit. Ich habe allerdings die Vorschriften mit dem Abstand nicht im Kopf. Eventuell ist das so in Ordnung.

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