Edelstahlussenkamin - Nachbar baut nachträglich ein ziemlich hohes Dachfenster ein?
Hallo Ich habe 2013 einen Kaminofen mit Edelstahl- Aussenkamin einbauen lassen. Dieser wurde auch vom Schornsteinfeger zusammen mit dem Ofen abgenommen.
Damals hatte der DHH-Nachbar auf dieser Dachseite nur eine Dachgaube, welche 1m durch den Schornstein überragt wird.
Nun hat er aber ganz oben bestimmt 3-4 Meter höher ein neues Dachfenster einbauen lassen.
Was ist nun? Muss ich den Kamin verlängern und darf ihn solange nicht mehr benutzen?
Wobei es dann blöde Verschattungen auf der PV-Anlage gibt.
Vielen Dank!
2 Antworten
Das ist wirklich nicht einfach, da die entsprechende Bestimmung in der aktuellen 1. BImSchV vorsieht, dass der Errichter von "Rauchschornsteinen" - also von Schornsteinen an denen Festbrennstofffeuerstätten angeschlossen sind - einen Abstand zu gleichhohen Fenstern und Türen von 15m einhalten muss und diese dann, falls erforderlich, um mind. 1m überragen muss.
Es steht nichts davon geschrieben, dass jemand in einem derartigen Umkreis kein Fenster einbauen darf. Es gilt m.E., dass zum Zeitpunkt des Errichtens des Rauchschornsteines dort noch gar kein Fenster war, somit hat der Nachbar Pech, oder er bezahlt eben das Erhöhen des Rauchschornsteines, falls ihn der Qualm stört.
Da frag mal deinen Nachbarn, ob er für die bauliche Veränderung überhaupt eine Genehmigung hat.
Naja will ja jetzt wegen sowas kein Stress anfangen.
Für mich gilt ja erstmal genehmigt ist genehmigt (also mein Schornstein).
Ich weiß dass es eine Regel gibt 1 m über dem höchsten Fenster. Aber gibt es da auch eine Regelung hinsichtlich des seitlichen Abstandes zwischen Kamin und Fenster?
Da sind bestimmt 5-7 seitlich dazwischen.