Gartenhaus Genehmigung?

6 Antworten

es könnte sein, dass das ein untergeordnetes Bauteil ist und damit genehmigungsfrei wäre. Ich würde einen Architekten befragen der vor Ort ist und sich mit der Satzung und der Landesbauordnung auskennt.

Inwiefern hier ein Bauantrag gestellt werden muss, dürfte die zuständige Landesbauordnung regeln.

Hier dürfte es nicht schaden, einfach mal eine Bauanfrage bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Je nach LandesBO ist hier ggfs. eine Genehmigung einzuholen, da es sich aufgrund des gemauerten Fundamentes nicht mehr um fliegende Bauten i.S.d. BO handelt (die ggfs. genehmigungsfrei wären). Aber das Baurecht Länderrecht ist, und diese im Detail häufig abweichende Regelungen einbinden, kann das ohne weitere Details auch nicht eingeschätzt werden.

Die Frage würde ich dem städtischen Bauamt stellen und mir schriftlich bestätigen lassen falls ich dort ohne Genehmigung dieses Objekt hinstellen darf.

Sonst kommen die nachher und im schlimmsten Fall musst Du die Hütte wieder abreißen, im geringsten Fall eine unnötige Strafe zahlen.

also das gartenhaus steht auf deinem grund ?  es  wird  ein gemauertes haus ? dann musst du beim stadtamt / bauamt wahrscheinlich eine genehmigung einholen - nimm die pläne mit