Abstand Gartenhaus zum Nachbargrundstück, Leverkusen

4 Antworten

nein das stimmt nicht

die dachkante muß mindestens 50 cm von der grundstücksgrenze weg sein das heißt das fundament noch etwas mehr weil das dach ja einen überstand hat

lass dich nicht einschüchtern , es gibt auch das nachbarschaftsrecht und ist in den gemeindeverwaltungen zu bekommen, eine broschüre , kostenlos

am besten den ansässigen schiedsmann einschalten wenn er uneinsichtig ist, außerdem empfehle ich noch Feng Shui, wenn er nicht einsichtig ist

Es kommt auf die Größe des gebauten Gartenhauses an. Wieviel umbauter Raum und so weiter. Diese Gesetze kennt das Baurechtsamt aber besser als wir hier, weil das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann. Wenn er - wegen dem Überschreiten der genehmigungsfreien Mindestgröße - eine Baugenehmigung braucht, dann müsst ihr natürlich auch dazu befragt werden. Das ist so üblich.

Beim zuständigen Bauamt der Stadt anrufen. Das ist je nach Gemeinde, oder sogar je nach Baugebiet innerhalb von Gemeinden unterschiedlich. Bei uns darf z.B. bis auf die Grenze gebaut werden und man braucht keine Genehmigung, solange der umbaute Raum nicht mehr als 75qm hat. Es hilft also nur, auf dem Amt nachzufragen.

Wende Dich ans Bauamt (Stadtverwaltung) Deiner Kommune.