Grenzbebauung, Pflege der Grundstücksgrenze

3 Antworten

Grenzgaragen müssen nach Landesbauordnung "unmittelbar" an der Grundstücksgrenze stehen. Wenn 0,10m Abstand da ist wird das Garagenprivileg zur Bebauung der Grenze nicht erfüllt; die Garage ist dann baurechtswidrig.

Der Gesetzgeber will mit dieser Vorschrift genau das verhindern, was bei Euch jetzt eingetreten ist, nämlich Restflächen, die nicht gepflegt und unterhalten werden können und damit zu Mißständen oder Nachbarstreitigkeiten führen. Auch wirst Du daran gehindert, Dein Recht auszuüben, an die Grenzwand anzubauen.

Zu empfehlen ist zunächst ein Einspruch bei der Bauaufsicht; vielleicht muss dann die Garage wieder entfernt werden oder der Nachbar muss Dir ein Angebot machen, wie die Probleme zu lösen sind.

googel mal nachbarschaftsrecht und dein bundesland.

dann weisst du es

Seehausen  24.11.2013, 11:02

Nein, dann weißt er das auch nicht. Denn Nachbarrecht ist Privatrecht, hier geht es aber zunächst um öffentliches Recht!

Die Pflege obliegt dem, dem das Grundstück gehört, der hat die Pflicht dazu. Wenn ihm das von seinem Grundstück aus nicht möglich ist muss er den Nachbar bitten die Pflege vom Grundstück des Nachbarn aus vorzunehmen. Jedenfalls ist der Nachbar mit dem Garten weder berechtigt auf dem anderen Grundstück Gras zu schneiden noch Kies zu streuen. Ansonsten kannst Du Dich auch in Deiner Gemeinde erkundigen was wie vorgeschrieben ist.