Fundament Garageneinfahrt reicht bis 15cm auf Nachbargrundstück. Entfernung?

2 Antworten

Die möglichen Regelungen zur Überbauung der Grundstücksgrenzen sind im BGB und dem jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz detailliert geregelt. Ihr müsst Euch mit dem Nachbarn einigen.

Andererseits ist eine genaue Einmessung der Grenze durch Vermessungsamt (Katasteramt) oder ö.b.V.I. zu empfehlen, bevor der Streit eskaliert. Auf Grenzsteine, Zäune etc. ist kein Verlass.

Normalerweise muss alles war du bis an die grenze zum nachbarn baust auch schriftlich mit dem festgehalten werden das er mit einverstanden ist. bei größeren sahen wie garage oder so muss das auch dem bauamt mitgeteilt werden das die das mit aufnehmen. ich befürchte da es ja 15 cm sogar über die grenze hinaus geht du keine andere wahl hast wie es weg zu machen.