Baugenehmigung bzw. Mindestabstand Holzofensauna?
Hallo,
ich möchte wissen, ob ich für eine Sauna aus Holz (Grundfläche ca. 2x2 m, Höhe ca. 2 m) einen Mindestabstand zur Nachbargrenze einhalten muß, obwohl der Nachbar einer Grenzbebauung zugestimmt hat? Die Sauna wird mit Holzofen betrieben und soll im Bundesland Hessen errichtet werden.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
4 Antworten
2x2x2 ergo 8 m3, da braucht man normalerweise keine Baugenehmigung.
Wenn du auch später keinen ärger mit den Nachbarn haben willst, setz die Hütte 50 cm von der Grundstücksfläche weg, wenn dir das immer noch zu suspekt ist, dann die halbe Höhe. Heist, wenn das Ding 2m hoch ist 1m von der Grundstücksgrenze.
Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
2x2x2 ergo 8 m3, da braucht man normalerweise keine Baugenehmigung.
Da sich im geplanten Gebäude eine Feuerstätte befindet, ist das nicht richtig. Im Übrigen muss auch ein genehmigungsfreies Vorhaben den Vorschriften entsprechen.
setz die Hütte 50 cm von der Grundstücksfläche weg
Das ist nun wirklich der schlechteste Rat, denn selbst bei abstandsflächenrechtlich privilegierten Gebäuden muss entweder an die Grenze gebaut werden oder mindestens 1m Abstand gehalten werden.
Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Da die Sauna nicht privilegiert ist, ist auch das falsch.
Die Sauna löst Abstandsflächen nach §6 HBO aus. Du musst also 3m Abstand zur Nachbargrenze einhalten, es sei denn, der Bebauungsplan setzt geschlossene Bebauung fest (§6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) oder der Nachbar stimmt einer Anbaubaulast zu (§6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) oder beim Nachbarn steht schon was auf der Grenze (§6 Abs. 1 Satz 3) oder der Nachbar übernimmt die Abstandsfläche durch Baulast (§6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Ob die Genehmigungsbehörde sich mit einer bloßen Einverständniserklärung des Nachbarn zufrieden gibt, entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen nach Abwägung aller Fakten und Interessen.
Das sagt dir dein zuständiges Bauamt
Das beantwortet dir gerne dein zuständiges Bauamt.