7 Antworten
§61, Absatz 1, Brandenburgische Bauordnung
Baugenehmigungsfrei sind: ...
- Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 Meter und einer Grundfläche bis zu 30 Quadratmeter ...
Da Du sowohl die Tiefe als auch die Fläche überschreitest, ist Dein Vorhaben also genehmigungspflichtig.
Hallo Notyouexe,
ob Du eine Genehmigung, sagt Dir die Gemeinde oder das Bauamt, Du solltest aber auch bedenken, falls das die Maße von Deinem Container sind, dass die "Baugrube" um einiges größer wird, evtl. sogar Dein Nachbar Einwände haben kann!
Warum sollte mein Nachbar einwände haben?
Weil Du mit der "Baugrube" die ein gutes Stück großer wird wie der Container, möglicherweise zu nahe an sein Gebäude/Grundstücksgrenze kommen und es dadurch vielleicht Schäden durch Senkung geben könnte?
Aber wenn Du so viel freies Gelände zur Verfügung hast....
Wofür ist denn das Loch? Ein Pool oder Teich z.B. braucht ab 100m3 eine Baugenehmigung.
Hab vor einen Schiffscontainer zu vergraben sozusagen als bunker
Fürs buddeln braucht man keine Baugenehmigung, dabei wird ja auch nichts gebaut!
Aber:
5 Nr. 7 der Brandenburgischen Bauordnung benötigen solche Vorhaben keine Genehmigung, wenn der Beckeninhalt nicht mehr als 100m³ beträgt. 2. Abstandsflächen müssen bei einem Pool, soweit er keine oberirdischen Bauteile umfasst, nach überschlägiger Prüfung nicht eingehalten werden, vgl.19.06.2008
Baugenehmigung für Swimming Pool in Brandenburg? - frag ...
www.frag-einen-anwalt.de › Baugenehmigung-fuer-Swim..
Doch, braucht man. Die Ausschachtung ist eine bauliche Anlage im Sinne des §2 BbgBO.
Ein Anruf beim Bauamt gibt sicher Aufklärung.
Warum sollte mein Nachbar einwände haben? Aber danke für die info