Werbung machen auf "unserem" Privatgrundstück aber der Zaun ist von der Stadt?

Hallo liebes Community,

leider wusste ich nicht wie genau ich die Frage formulieren sollte. Der genaue Sachverhalt sieht wie folgt aus. In der Geschichte dieses Grundstücks, kam es vor dass die Stadt hier ein Zaun bauen lies, für den Fall, dass das Gebäude abstürzt.

Vor einigen Tagen, wurden da Werbeplakate aufgehangen und als ich bei dem Werbenden angerufen habe, hieß es, dass sich die Werbeagentur die sich damit beschäftigt nie einen Fehler macht und immer alles mit der Stadt absprechen würde. Ich will dies auch gar nicht anfechten. Und ich weiß auch, dass man sogar auf eigenem Grundstück und eigenem Zaun, eine Baugenehmigung braucht um Werbung zu präsentieren, solange es von dem öffentlichen Verkehr aus zu sehen ist.

Nun zu meiner Frage, was genau müsste ich machen um genau wie diese Werbeagentur dieses Grundstück bzw. diesen Zaun zum werben zu nutzen. Hätte ich da vielleicht irgendwelche Vorteile bei der Stadt, weil dieser Zaun schließlich auf meinem Grundstück liegt oder kann ich das alles vergessen.

Ihr müsst wissen, es ist schon eine längere Fläche und quasi eine der wichtigen Hauptstraßen dieser Stadt...wenn da irgend eine Möglichkeit gibt dies auszunutzen würde ich das auch gerne machen. Egal wie schwer es ist.

Entschuldigung für die Orthographie

Werbung, Recht, Baugenehmigung, Grundstück, Öffentlichkeit, Stadtverwaltung, Werbeagentur, Zaun
Toilette und Dusche erlaubt in der genehmigungsfreien Garage in Berlin?

Hallo liebe Community,

ich habe vor kurzem begonnen meine Garage umzubauen ,weil mein Tor defekt war und ich jetzt eigentlich auch nur mein Motorrad drin geparkt hatte .

Beim Umbau kam mir die Idee dort einem wenig meinem Hobby nachzugehen und zu werkeln , daher hatte ich mir 2m² noch als Toilette mit kleiner Dusche mit Trockenbauwänden gezogen gehabt.

So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt und die sind bald bei mir zum besichtigen. Habe mir jetzt gedacht dies jetzt tatsächlich als Garage zu nutzen. Hat sich ja erledigt als Hobbyraum ,da die jetzt nen Auge auf mich werfen. Meine Frage ist es erlaubt eine Toilette oder Dusche in der Garage zu haben ?

Würde nämlich dort wo die Toilette ist jetzt dann in Zukunft reifen abstellen. Würdet ihr mir empfehlen die Toilette , Waschbecken + Dusche komplett auszubauen oder nur die Dusche ?

Es ist eine genehmigungsfreie Garage von 15 m2 . Als genehmigungsfreier schuppen kann es leider nicht mehr eingestuft werden ,da in Berlin bis zu 10 m2 Schuppen genehmigungsfrei sind und alles darüberhinaus bauantragspflichtig.

Bei Garagen bis 30 m2 sieht das anders aus. Aber wo wird eine Garage definiert ?

Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ?

Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen?

Die Dusche schätze ich sollte ich erstmal unterlassen.

Hat jemand dazu eine quelle für berlin ?

Lg

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Muss ich abreißen weil ich Instandhaltung gemacht habe?

Hey also es geht darum das ich einen Bungalow in einer kleingartensiedlung habe der hat da 70 qm ... Bei der Übergabe letztes Jahr hatte man mir gesagt ich muss das Dach machen Soooo dieses Jahr war es soweit ich habe ca die Hälfte vom Haus das Dach abgenommen nach dem ich den Verein Bescheid gegeben habe Dabei haben wir festgestellt das das Mauerwerk für das neue Dach nicht geeignet ist also musste ich diese anpassen mit Steinen aber genau in der gleichen Größe also nicht vergrößert( die Ecke vom Haus beträgt ca 8x8 m also die Seiten wand und die hintere wand wo aber nur jeweils ca 4 m ab der Ecke gemacht wurden) und jetz kam das Liegenschaftsamt und hat mich gefragt was ich da tue ob ich illegal anbaue darauf hin habe ich verneint und gesagt was ich mache was auch ok war und die Dame meinte nur ich solle vorsichtshalber einen dreizeiler schreiben bevor der , der mich mein Liegenschaftsamt gemeldet hat es auch beim Bauamt tut und dort auch sagt ich baue illegal an. Ich habe das dann so gemacht und dann meldete sich darauf hin das Bauamt und meinte ich hätte es beantragen müssen das es illegal bauen ist wo ich dachte es reicht das was ich gemacht habe ...ja und das Bauamt will jetz von mir das ich bis auf die 36qm abreiße was aber nicht sein kann weil ich es ja machen musste und es notwendig war zumal ich jetz vom Liegenschaftsamt mehrere Luftaufnahmen bekommen habe wo man sieht das es mindestens seit 10 Jahren so steht ....da sie mir auch helfen wollen . Aktuell wurde mir mündlich ein Baustopp ausgesprochen woran ich mich halte aber geht es so einfach das ich jetz abreißen muss weil ich es nur reparieren wollte ? Ich sollte Baugenehmigung vom Bau vorlegen als der Bungalow errichtet wurde aber die habe ich nicht wie gesagt es steht ja auch schon ewig.

Anbau, Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht, Dach
Erneuerung eines Zaunes im Außenbereich?

Guten Tag!

Ich habe vor drei Jahren ein Haus mit Grundstück (in Thüringen) gekauft. Das Grundstück ist komplett eingefriedet. Der hintere Teil des Grundstückes (ca. 8m) befinden sich im Außenbereich. Hinter dem Grundstück befindet sich eine ca 250m breite Ackerfläche - dann kommt ein Wirtschaftsweg und dann soweit das Auge blicken kann wieder Äcker und Wiesen.

So weit - so gut!

Wir haben uns nun einen Hund gekauft. Sie werden es ahnen - der vorhandene Zaun ist mit ca. 90cm Höhe zu niedrig. Ich möchte den ledierten alten Zaun durch einen neuen Zaun ca, 140cm hoch ersetzen.

Nun sagte mir ein Freund, dass dies im Außenbereich nicht zulässig ist. Ich dürfte lediglich den alten Zaun reparieren.

Genau genommen müsse der Bereich meines Grundstückes eigentlich der Gemeinheit zur Verfügung stehen und dürfe gar nicht eingezäunt sein.

Ich kann es nicht fassen! Der Zaun wurde schon geliefert. 25m, davon 18m hintere Grundstücksabgrenzung und 7m zum Nachbargrundstück hin. Die Nachbargrundstücke sind ebenfalls im Außenbereich eingefriedet. Der eine Nachbar hat ebenfalls letztes Jahr neue Pfosten und Zaunsfelder gesetzt.

Aufgrund unseres Hundes sehe ich mich gezwungen den Zaun zu erneuern.

Was empfehlen Sie? Auf Knien bettelnd einen Bauantrag stellen (der wohl ganz sicher abgelehnt wird) oder den Zaun einfach errichten (außer meinen direkten Nachbarn kriegt dies keiner mit) und im Falle des Falles darauf pochen, dass der neue Zaun lediglich eine Ausbesserung / Reparatur des vorhandenen Zaunes darstellt? Vorhanden ist ein selbst zusammengeflickter Maschendrahtzaun - errichten möchte ich einen Doppelstab-Mattenzaun.

Ich bitte Sie um konstruktive Hilfe. Ich kann unmöglich den Hund auf meinem Grundstück angeleint oder gar im Zwinger lassen.

Vielen Herzlichen Dank.

Baugenehmigung, Baurecht, Einfriedung
In der Baugenehmigung festgelegte Stellplatzgrundstücke gehören einem Anderen - Ist das erlaubt?

Hallo zusammen,

kurz zur Ausgangssituation: Ein Bauträger bebaut ein Baugebiet NRW mit mehreren Reihenhäusern. Zu jedem Haus wird mindestens ein Stellplatz oder eine Garage direkt mitverkauft. Außerdem gibt es weitere Stellplätze, Carports und Garagen die separat erworben werden können. Gemäß Bebauungsplan müssen für jedes Haus mindestens 2 separat anfahrbare Stellmöglichkeiten geschaffen werden (Garagenzufahrten sind deshalb keine Stellmöglichkeiten) Zählt man alle Stellmöglichkeiten zusammen, erfüllt der Bauträger die Regel 1 Haus = 2 Stellplätze knapp. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Hauseigentümer nur eine Stellmöglichkeit real ihr Eigen nennen. Es gibt auch keine Grunddienstbarkeiten o. Ä. das Ihnen das Nutzungsrecht an einem der separaten Stellplatzmöglichkeiten sichert.

In meinem Fall ist es so, dass ich tatsächlich 2 Stellmöglichkeiten (durch den Erwerb einer freiverkäuflichen) besitze. In der vorliegenden Baugenehmigung jedoch Ist als zweiter Stellplatz ein anderes Flurstück als das von mir erworbene aufgeführt worden.

Meine Fragen dazu: Kann der Bauträger einfach die Baugenehmigungen mit einer falschen Zuordnung beantragen? Das genannte Grundstück ist ein bisher noch unverkaufter Stellplatz, den ich in keinster Weise nutzen kann. Was ist mit den Eigentümern, die tatsächlich nur einen Stellplatz besitzen? In deren Baugenehmigung wird vermutlich ebenfalls ein frei verkäuflicher Stellplatz genannt sein, der ihnen nicht gehört. Welche rechtlichen Folgen hat das Ganze sowohl für mich als auch für die Eigentümer mit zu wenig Stellplätzen im eigenen Besitz?

Ich freue mich auf zahlreiche hilfreiche Antworten.

Baugenehmigung, Bauträger, Stellplatz

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