Person A und B besitzen anteilig zu je 50% ein Mehrfamilienhaus.
Ein Gartengrundstück gehört zu dem Haus dessen Nutzung nicht schriftlich geregelt ist.
Der alleinige Mieter von Person A nutzt und gestaltet das Gartengrundstück nach seinen Vorstellungen.
Person A hat nichts dagegen, Person B wurde nicht gefragt.
Der alleinige Mieter von Person A beansprucht immer mehr das Grundstück, nutzt es im Sommer fast jeden Abend für sich und schickt andere Mieter weg, wenn er es selber nutzen will.
Frage: Darf der Mieter das Grundstück ohne Zustimmung von Person B überhaupt nutzen und gestalten? Und falls ja, welche Handhabe hat Person B, damit das Grundstück künftig fair für alle Hausbewohner verfügbar ist, auch falls der Mieter uneinsichtig ist.