Ist ein Gartenhaus aus Holz mit 6m Länge x 4m x Breite x 2,70m Firsthöhe genehmigungsfrei & kann diese genau an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder 3m Abst?

2 Antworten

Vorab: Bauordnungsrecht ist Ländersache und die Vorschriften unterscheiden sich zum Teil erheblich. Daher bitte das Bundesland angeben. 40m³ könnte Niedersachsen sein, wovon ich nachfolgend einfach mal ausgehe. Hinzu kommen dann eventuell noch örtliche Bauvorschriften nach kommunalen Satzungen, wie z.B. Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen. Diese sind bei der Gemeinde oder der Baugenehmigungsbehörde zu erfragen.

zu 1.) Bei 6m*4m Grundfläche dürfte das Haus im Mittel nur noch 1,67m hoch sein, was ich bei 2,70m Firsthöhe mal ausschließe. Dein Vorhaben ist also mit Sicherheit nicht verfahrensfrei. Ob eine Genehmigungsfreiheit nach §62 NBauO in Betracht kommt, hängt von vielen Einzelfallfaktoren ab und führt hier wohl zu weit.

zu 2.) Hier kommt das Abstandsflächenrecht zum tragen, in NI §5 der Landesbauordnung. Wenn es sich um einen Geräteschuppen handelt (ohne Aufenthaltsraum!) könnte Grenzbebauung oder 1m-Abstand zulässig sein.

zu 3.) Lies Dir den §5 (oder den entsprechenden deiner Landesbauordnung) mal durch.

zu 4.) Auch hier gelten Landesrecht (Nachbarschaftsgesetz) und örtliche Vorschriften, daher pauschal nicht zu beantworten. Zur Straße hin können noch andere Vorschriften zum Tragen kommen, Stichwort Sichtdreiecke.

NesquickTee 
Fragesteller
 28.04.2019, 12:07

Hallo Feldnuss,

vielen Dank für deine tolle Antwort. Ja das müssten fast 60m3 Rauminhalt sein demnach auf jeden Fall nicht genehmigungsfrei. Ja Niedersachsen war richtig :)

Frage 1: Wenn ich die 40m3 übersteige ist es egal ob GERÄTEhaus oder GARTENhaus, muss ich da einen Antrag auf Baugenehmigung stellen?

Frage 2: In dem Häuschen sollen Rasenmäher, Gartengeräte und Co abgestellt werden. ABER ich wollte ab und zu mal am Wochende im Häuschen Fußball gucken und ein Bier trinken. Es ersetzt mir ja nicht meine Wohnung oder ist auch nicht als dauerhafter Aufenthalt gedacht. Ist es jetzt immer noch ein GERÄTEHaus???

Frage 3: mein linker Nachbar ist sehr gemein, streng und bößartig. Wir reden auch nicht mit dem. Mein rechter Nachbar bin ich selber da das Grundstück mit Haus uns gehört. Wird während der Genehmigung auch der Nachbar befragt? Machts einen Unterschied in diesem Fall ob ich das Gartenhaus links oder rechts setze?

Frage 4: Ändert es die Tatsache bezüglich der Genehmigung wenn vorher da eine riesen gemauerte Pergola Unterdachung stand. Die Fundamente waren gigantisch. Habe das alles dem Abriss übergeben. Jetzt kommt an dieser Stelle nur ein GERÄTEHAUS mit einma Fußball gucken drin hin. Bin übrigens in einer Baulücke ohne Bebauungsplan

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Feldnuss  28.04.2019, 16:05
@NesquickTee

zu 1.) Ja.

zu 2.) Nein. Aber selbst wenn Dein Nachbar mit einem sogfältig geführten Tagebuch über deine Nutzungszeiten und -arten bei der Bauaufsicht petzt, ist es eher unwahrscheinlich, dass jemand einschreitet. Es sei denn, Du übertreibst es - ich sag' nur Brandschutzverletzungen bei Hambacher Baumhäusern.

zu 3.) Nur dann, wenn Abweichungen oder Ausnahmen von nachbarschützenden Vorschriften zugelassen werden müssen. Wenn Du 3m zum bösen Nachbarn einhalten kannst, dann mach es. Zivilrechtlich kann er Dir dann gar nichts. Wenn nicht, greifen eventuell Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes.

zu 4.) Nein.

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Nicht immer ist es genehmigungsfrei. Bei uns z.B. muss eine Hundehütte genehmigt werden. Grund, wir sind am Ortsrand wohnen und unser angrenzender Garten außerhalb des Bebauungsplans liegt.

Ein Gartenhaus darf nicht zum Aufenthalt von Personen dienen auch nicht vorübergehend. Sind darin Sitzgelegenheiten, wird es vermutlich bereits genehmigungspflichtig. Daher bezeichne es erst gar nicht als Gartenhaus, sondern als Gerätehaus.

Garagen unterliegen einer Sonderberechtigung, damit dies auch auf die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Grund ist die Straßen von autos frei zu bekommen. Für GErätehäuser kann dies ggfs. auch genehmigt werden. Einfach beim Bauaumt anrufen und sich informieren lassen.

Am besten du stellst den Antrag auf Befreiung der Baugenehmigung, dann bist du auf der sicheren Seite.

NesquickTee 
Fragesteller
 27.04.2019, 15:30

Vielen lieben Dank Waykow. Ich habe dir eine Freundschaftsanfrage geschickt weil ich ein paar knifflige Fragen habe und würde mich freuen wenn du die FA annehmen würdest.

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