Kenntnisgabeverfahren abgelehnt ?

Bild 1 - (Baugenehmigung) Bild 2 - (Baugenehmigung)

1 Antwort

Hast du keinen Architekten? Falls ja, hat der sich gerade ein Satz länger Ohren verdient. Also anfangen darfst du definitiv noch nicht!

Du wirst aufgefordert einen Bauantrag zu stellen, da dein Bauplatz in einem gültigen Bebauungsplan liegt und dir wird mitgeteilt, dass dieses Kenntnisgabeverfahren ( gibt es bei uns nicht) überhaupt nicht zulässig war. Ein guter Architekt hätte das vorher prüfen müssen und sich bereits um Erfüllung der Vorgaben bemüht! 

Da die Behörde deinen Plan jetzt aber schon mal gesehen hat, könntest du deinen Plan auch entsprechend ihrer Vorgaben anpassen, also irgendwo grob 8 qm abzwacken,  nochmal über dieses Verfahren einreichen mit dem Risiko, dass dann eine andere Behörde hier ruft und meint " Nö, nö so geht das nicht, wir wollen noch dieses und jenes" . 

Wenn es bei mir im Land wäre, würde ich viel verwetten, dass du dieses Jahr nicht mehr anfangen wirst mit deinem Bau. 

Doch einen Architekt haben wir der scheint aber nicht gerade der hellste zu sein.

Mit dem Tiefbau darf auch nicht angefangen werden?.

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@Olum23568

Ob du darfst, weiß ich nicht., müsstest du dich bei deinem Bauamt erkundigen. Ich würde es nicht empfehlen, dadurch könnten dir unnötige Mehrkosten entstehen. Ich kann aber auch nicht abschätzen, welche Auflagen dir die Träger öffentlicher Belange noch machen könnten. So rein theoretisch könnte selbst das Bauamt dir im Zuge der Genehmigung noch weitere Auflagen machen, zB du musst noch 2m nach rechts und 1 m nach hinten, oder im ganzen 0,50 m tiefer. Dann hast du nicht wirklich was gewonnen. 

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