Benötige ich in MV eine Baugenehmigung um einen Schuppen in ein Gästehaus umzubauen?
Welche Regelungen gelten hierzu in Mecklenburg-Vorpommern und welche Rolle spielen dabei Wasser- / Stromversorgung?
Wir möchten einen ca. 15qm großen Schuppen in ein kleines Gästehaus umbauen. Evtl. mit kleiner Toilette, Waschbecken und Dusche sowie Stromversorgung.
2 Antworten
Es gibt sicherlich einen Bebauungsplan, der es regelt, ob an dieser Stelle Wohnraum entstehen darf. Im Außenbereich ist es schier unmöglich so etwas zu verwirklichen. Nur weil da schon ein Schuppen steht ist es noch lange nicht möglich daraus eine Wohnung zu machen.
Selbstverständlich! Übrigens in jedem Bundesland. Das wird eine Nutzungsänderung. Das ist derselbe Aufwand als wenn du neu baust mit dem Bauantrag.
Also: Grundrisse, Ansichten, Schnitt, m² + m³-Berechnung, Bauantragsformulare + Lageplan.
Und wenn der Schuppen keine 3 Meter Abstand zur Grenze hat, darf der Nachbar auch noch unterschreiben.
Wieso wird das anders behandelt? Wenn ich eine Nutzungsänderung beantrage und habe Gebäudeklasse 4 oder meinetwegen 5 ohne entsprechenden Schall- und Brandschutz, da das Gebäude von achtzehnhundertschiessmichtot ist, muss ich entsprechend nachrüsten, da dann die Gesetze von jetzt gelten. Wenn ich dann die Fassade noch entsprechend verändere, darf ich sogar auch noch energetisch nachrüsten.
Ich habe es in 41 Berufsjahren noch nicht erlebt, dass da etwas bei An-, Um- oder Ausbauten anders geregelt wird.
Das ist nicht ganz richtig. Die Bürokratie ist fast die gleiche wie bei einem Neubau,das stimmt; aber halt nur fast. Denn es ist ja genau genommen ein Umbau bzw. Ausbau(mit Nutzungsänderung). Und die kann oder wird etwas anders behandelt, da ja schon ein Gebäude vorhanden ist. Ist allerdings von Land zu Land auch anders mit den Ämtern....