Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

2 Antworten

Ganz schlechte Karten.

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Sic.

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird.

Und genau das fällt euch jetzt auf die Füße.

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut.

Das war und ist auch zulässig gewesen. Aber infolge der fehlenden Baulast ist die Zustimmung der Vorbesitzer mit der Veräußerung erloschen bzw. gegenstandslos geworden. Solche Vereinbarungen enfalten ihre Bindungskraft nämlich nur im Verhältnis der Parteien, die sie abgeschlossen haben, aber sie gehen gerade nicht auf den Erwerber über. Das wäre eben nur der Fall gewesen, gäbe es eine Baulast. Man könnte in Bezug auf die Bestandsimmobilie wohl davon ausgehen, dass hier mangels rechtzeitigem Einspruchs wenigstens keine Rückbauverpflichtung besteht, aber eine Aufstockung ist ohne Baulast und Zustimmung der Nachbarn aufgrund der Grenzlage gem. BauGB sowie BauO NRW mMn rechtlich ausgeschlossen.

Vampire321  25.05.2021, 16:57

Manch einer muss für so eine Info viel Geld beim notar/Anwalt zahlen ! Daumen hoch!

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Feldnuss  25.05.2021, 23:08

Möglicherweise hast Du Recht. Mir ist die Situation und damit auch die Rechtslage mangels Lageplan, Bebauungsplan, Inhalt der Befreiung und Wortlaut der Nachbarzustimmung nicht so klar. Immerhin ist die Rede von "Reiheneckhaus" und "Mittelhaus", was auf geschlossene Bauweise hindeutet, wo keine Grenzabstände einzuhalten wären.

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Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern?

Nein, nicht möglich