Wie hoch ist der Preisunterschied zwischen einem gepflegten und einem verwilderten Garten einzuschätzen?

4 Antworten

Das lässt sich nicht so einfach sagen, wieviel der Garten wert ist, weil sich hier Angebot und Nachfrage treffen müssen. 

Es ist ja möglich, dass ein Nachfrager für einen verwilderten Garten gleich viel oder sogar mehr als für den gepflegten Garten zahlen will. Ebenfalls ist es möglich, dass höchstens ein Preis bezahlt wird, der dem des gepflegten Gartens minus Kosten für Instandsetzung entspricht. Vielleicht war damals schon der Preis für den gepflegten Garten zu hoch oder zu tief. 

Eine realistische Grundlage wäre eigentlich nur vorhanden, wenn der gepflegte Garten wirklich verkauft worden wäre. Versuche mal rauszufinden zu welchen Preisen ähnliche Gärten in der Gegend verkauft wurden und verhandle dann auf dieser Basis minus den Aufwand zur Instandstellung. Es ist dann natürlich möglich, dass ein anderer mehr bietet, dann musst Du nachziehen, wenn Du den Garten wirklich willst. Es ist ja auch durchaus möglich, dass einer den gleichen Preis für den verwilderten Garten wie für den gepflegten zahlen will, weil er z.B. seine Eigenleistungen gar nicht miteinbezieht. Also versuche so zu verhandeln, dass Du immer über die Preise informiert bist, die andere bezahlen wollen.  

Der Preis wird also auch wesentlich durch Deine Verhandlungstaktik bestimmt. 

Viel Erfolg.

Man muss auch auf Altlasten achten:

  • Garten: schädliche, invasive Pflanzen wie z.B. japanischer Staudenknöterich, die man kaum wieder weg kriegt.
  • Gebäude: ggf. Entsorgungskosten, wenn sie weg müssen, Schadstoffe wie z.B. Asbest.

Einfach nur verwildert ist nicht wirklich problematisch, darunter verbirgt sich oft wertvoller alter Baum- und Strauchbestand. Das sollte man keineswegs gedankenlos alles absäbeln, um "Ordnung zu schaffen". Wenn man den Preis für die Verwilderung drücken kann, hat man womöglich sogar das Bessere billiger, allerdings mit etwas Arbeit.

Hallo,

der Wert des Gartengrundstücks bildet sich aus dem Grundstückspreis und dem ggf. vorhandenen  Aufwuchs.

Den Grundstückspreis kannst du der Richtwertkarte (Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei der Stadt oder Kreis) entnehmen. Meist auch online.

Der Aufwuchs wird in beiden Fällen zu vernachlässigen sein, da es offenbar in beiden Fällen ein alter Bestand ist. Ggf. kann man eine Landschaftsgärtner dazu befragen.

So ähnlich, wie zwischen einem "versifften " oder einem für den Verkauf  aufbereiteten Fahrzeug. Bei allen Verkäufen gilt: " Die Braut will geschmückt sein!"