Wie hoch ist der Preisunterschied zwischen einem gepflegten und einem verwilderten Garten einzuschätzen?
Achtung: Romanfassung ;)
Hallo,
ich stehe vor einem Gartenkauf und versuche mir eine Preisgrenze für den Erwerb zu setzen. Es handelt sich hierbei um Eigentumsland. Dieser Garten ist verwildert und hat einen maroden Maschendrahtzaun, sowie eine ca. Ende der 80er Jahre erbaute Holzbretterhütte mit kaputten Scheiben. Die Substanz der Hütte ist unklar, da ich noch nicht drin war. Das Grundstück ist ansonsten mit Bäumen und Sträuchern verwildert.
Gleich daneben liegt ein Zwillings-Grundstück. Selbe Fläche, gleiche Lage. Dieser ist jedoch ganzjährig gepflegt. Darauf befindet sich ein ~1975 errichteter massiver Bungalow mit verglaster Holzveranda, sowie am Ende des Areals ein Geräteschuppen; alles intakt. Dieser Garten wurde mir einmal angeboten, jedoch hat der Eigentümer (92 Jahre..) wieder zurückgerudert und betreibt ihn bis heute. Allerdings war ich damals schon in Preisverhandlungen und weiß also für welchen Preis der Garten zu verkaufen wäre.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie viel Prozent weniger ist der verwilderte Garten wohl wert? Zur Erinnerung: Gleiche Lage und Fläche. Gibt die Fläche den Preisausschlag oder der vorhandene nutzbare Bungalow, oder aber auch der Aufwand den verwilderten Garten wieder herzurichten?
Ich benötige also Anhaltspunkte als auch Argumentationsgrundlagen für die Preisverhandlungen.
Besten Dank im Voraus. MfG.
4 Antworten
Das lässt sich nicht so einfach sagen, wieviel der Garten wert ist, weil sich hier Angebot und Nachfrage treffen müssen.
Es ist ja möglich, dass ein Nachfrager für einen verwilderten Garten gleich viel oder sogar mehr als für den gepflegten Garten zahlen will. Ebenfalls ist es möglich, dass höchstens ein Preis bezahlt wird, der dem des gepflegten Gartens minus Kosten für Instandsetzung entspricht. Vielleicht war damals schon der Preis für den gepflegten Garten zu hoch oder zu tief.
Eine realistische Grundlage wäre eigentlich nur vorhanden, wenn der gepflegte Garten wirklich verkauft worden wäre. Versuche mal rauszufinden zu welchen Preisen ähnliche Gärten in der Gegend verkauft wurden und verhandle dann auf dieser Basis minus den Aufwand zur Instandstellung. Es ist dann natürlich möglich, dass ein anderer mehr bietet, dann musst Du nachziehen, wenn Du den Garten wirklich willst. Es ist ja auch durchaus möglich, dass einer den gleichen Preis für den verwilderten Garten wie für den gepflegten zahlen will, weil er z.B. seine Eigenleistungen gar nicht miteinbezieht. Also versuche so zu verhandeln, dass Du immer über die Preise informiert bist, die andere bezahlen wollen.
Der Preis wird also auch wesentlich durch Deine Verhandlungstaktik bestimmt.
Viel Erfolg.
Man muss auch auf Altlasten achten:
- Garten: schädliche, invasive Pflanzen wie z.B. japanischer Staudenknöterich, die man kaum wieder weg kriegt.
- Gebäude: ggf. Entsorgungskosten, wenn sie weg müssen, Schadstoffe wie z.B. Asbest.
Einfach nur verwildert ist nicht wirklich problematisch, darunter verbirgt sich oft wertvoller alter Baum- und Strauchbestand. Das sollte man keineswegs gedankenlos alles absäbeln, um "Ordnung zu schaffen". Wenn man den Preis für die Verwilderung drücken kann, hat man womöglich sogar das Bessere billiger, allerdings mit etwas Arbeit.
Hallo,
der Wert des Gartengrundstücks bildet sich aus dem Grundstückspreis und dem ggf. vorhandenen Aufwuchs.
Den Grundstückspreis kannst du der Richtwertkarte (Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei der Stadt oder Kreis) entnehmen. Meist auch online.
Der Aufwuchs wird in beiden Fällen zu vernachlässigen sein, da es offenbar in beiden Fällen ein alter Bestand ist. Ggf. kann man eine Landschaftsgärtner dazu befragen.
So ähnlich, wie zwischen einem "versifften " oder einem für den Verkauf aufbereiteten Fahrzeug. Bei allen Verkäufen gilt: " Die Braut will geschmückt sein!"