Hässlich, aber das Hauptproblem ist, dass damit meist die Pflanzen plattgemacht werden sollen, wie früher schon mit Pflastern und Teeren. Anfangs war es vielleicht künstlerisch oder stylish, aber mittlerweile bei der Masse überhaupt nicht mehr.
Aus dem Grund verstoßen sie auch gegen schon lange bestehende Gesetze, z.B. die meist gleichen oder ähnlichen Begrünungsgebote der Landesbauordnungen. Meist steht in den LBOs, dass Freiflächen zu "bepflanzen oder zu begrünen" seien, sofern dem kein anderer, erlaubter Zweck entgegensteht. In Niedersachsen ist es auch schon durch die Gerichte gegangen.
Erlaubte Zwecke können Wege, Terrassen, Parkplätze, Stellplätze für Mülltonnen, Fahrräder usw. sein, aber nicht das bloße Vernichten der Vegetation, um es "ordentlich und pflegeleicht" zu haben. Folglich kann man die Gesetze auch nicht durch Zupflastern oder Kunstrasen erfüllen (nein, der zählt nicht als Begrünung...).