Muss man für das nachträgliche Anbringen von Dachfenstern oder Gauben noch eine Genehmigung von Gemeinde und Nachbarn einholen?
Wir haben in Bayern vor ca. 8 Jahren ein Haus gebaut. Für das Baugebiet gibt es einen offiziellen Bebauungsplan. Die Berechtigung um das Haus bauen zu dürfen wurde im Rahmen eines Genehmigungsfreitstellungsverfahren gegeben. Wir haben dafür die entsprechenden Bauunterlagen eingereicht.
Wir überlegen nun noch das Dachgeschoss zu nutzen und hier Dachfenster einzubauen oder eventuell auch Gauben. Gemäß Bebauungsplan können Dachfenster und Gauben in gewissen Größen eingebaut werden.
Bedarf es für derartige Baumaßnahmen eine Zustimmung bzw. Genehmigung von der Gemeinde und angrenzenden Nachbarn oder können derartige Veränderungen einfach vorgenommen werden, da sie über den Bebauungsplan abgesegnet sind?
1 Antwort
Es handelt sich hierbei um eine Nutzungsänderung, die entweder nach Art. 59 BayBO genehmigungspflichtig ist oder, falls Deine Einschätzung vom Segen des Bebauungsplanes zutrifft, nach Art. 58 genehmigungsfrei gestellt ist.
In beiden Fällen müssen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingereicht werden.