WEG Recht - Garten Sondernutzungsrecht - Pavillion aufgestellt -? bauliche Veränderung?

2 Antworten

Der benachteiligte Wohneigentümer könnte sehr wohl die Beseitigung des ungenehmigten Pavillion, gemäß 1004 BGB verlangen. Antragsgegner wäre derjenige Eigentümer der diesen Pavillion aufgestellt hat. Er ist hierzu auch einzeln dazu ermächtigt. Eine bauliche Veränderung ist in der Regel dann gegeben, wenn die Gestalltung der Außenanlage nachhaltig verändert wird. Auf die Reversibilität der Aufstellung kommt es meiner Meinung nach nicht an, sonder ob die Aufstellung auf Dauer angelegt ist oder ob es sich um eine temporäre kurzzeitige Nutzung (Party) handelt und ob der Eingriff geeignet ist die "Ansicht" (oder Aussicht) wesentlich zu beeinträchtigen (Grundstücksgröße? Entfernung zum Wohnhaus?).

Solange der Pavillon nicht mit irgenwelchen festen Betonteilen im Boden verankert ist und im Nu abgebaut werden könnte, wird wohl kaum etwas möglich sein. Jeder kann zu einer Feier einen Pavillon aufstellen.

chabone 
Fragesteller
 01.05.2012, 12:39

OK. Danke für die schnelle Antwort!

Theoretisch könnte der Pavillion "im Nu" abgebaut werden, doch der Rasen darunter wird sicherlich im Ar... sein.

Ich werde mir den Pavillion nochmal genau anschauen.

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