Eigentümergemeinschaft - Wer zahlt das umklemmen des Stroms?

3 Antworten

Gegenüber dem Handwerker ( Elektroinstallateur ) ist stets der Auftraggeber selbst in der Zahlungspflicht und kann dann im Nachgang versuchen , sich entsprechende Kostenanteile von der Eigentümergemeinschaft zurück zu holen.

Eine Umverdrahtung der Zuleitungen ist prinzipiell immer möglich , jedoch hängt der Aufwand für die Umverdrahtung dann von der Verlegeart und den vorhandenen Kabeln der Gesamtinstallation ab.

Befinden sich die ganzen Strohmzähler unten im Erdgeschoß oder Keller , oder sind die Zähler über die einzelnen Etagen des Gebäudes verteilt ?

Wenn es die vorliegende Kabelverlegung nicht ohne größeren Aufwand zuläßt , die Flurbeleuchtung über den / einen Gemeinschaftszähler umzuleiten , dann könnte ein zusätzlicher Zwischenzähler für die Flurbeleuchtung der günstigere Weg sein.

Alles am besten vorab mit der Eigentümergemeinschaft durchsprechen , damit es später keine Unstimmigkeiten in Umsetzung und Finanzierung gibt.


man2fast 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 11:16

Stellt sich nicht auch diese Frage: die Wohnung wurde vom Vorbesitzer mit dieser Konstellation gekauft. Wenn dieses nun verändert werden soll, wieso soll dann die jetzige Eigentümergemeinschaft zur Kasse gebeten werden?

Parhalia2  09.01.2020, 12:20
@man2fast

In dieser Teilfrage habe ich keine gegenteilige Behauptung aufgestellt in meiner Antwort. Ganz im Gegenteil habe ich da konkrete Hinweise und Vorschläge benannt.

man2fast 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 11:14

Hallo, in jeder Wohnung ist ein Sicherungskasten und die Stromzähler sind im Keller. Im selben Kellerraum befindet sich auch die Heizung und daran ist ein Zwischenzähler für den Heizungsstrom welcher durch 3 geteilt wird.

Parhalia2  09.01.2020, 12:18
@man2fast
 in jeder Wohnung ist ein Sicherungskasten und die Stromzähler sind im Keller

Wie kommst Du auf diese "zwingende Allgemeinvermutung " ? In nicht technisch aufgerüsteten Altbauten kann die Situation hier durchaus noch anders aussehen ... ( zumindest was die räumliche Anordnung , und nicht das allgemeine Vorhandensein der genannten Baugruppen betrifft )

man2fast 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 13:26
@Parhalia2

das war nicht als allgemeinvermutung gemeint, sondern so ist es bei uns im haus bzw. wohnung. bj. 1996

Parhalia2  09.01.2020, 14:07
@man2fast

Somit hast Du doch schon mal elektrotechnisch ein wichtiges Detail EURES Hauses benannt .

Der Rest meiner Ausführungen bzgl. Eigentümergemeinschaft , Auftragsvergabe und Kostenpflicht gegenüber dem Handwerker bleibt aber .

Wer bestellt, bezahlt den Handwerker.

Daher solltet Ihr euch vorab in der Eigentümergemeinschaft erst mal zusammen setzen , wie die Kosten des Handwerkers aufgeteilt werden . Normalerweise muß die Eigentümergemeinschaft ja auch eine Hauskasse für gemeinschaftliche Investitionen und Obliegenschaftsausgaben haben.

Berufe eine Eigentümerversammlung ein und klärt dann vorab gemeinschaftlich , wie diesem Problem begegnet werden kann.

Gehst Du ohne Absprache in die Eigenoffensive , bist Du ansonsten erst mal selbst gegenüber dem Handwerker alleinig in der Vorleistungspflicht für seine Dienstleistung.

Natürlich die Gemeinschaft!


man2fast 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 10:56

Aber was kann die Gemeinschaft dafür wenn der Hausbauer von damals das so gemacht hat. Der damalige Eigentümer wohnt nicht mehr hier. Und scheinbar haben auch die Vorbesitzer der Wohnung (sie wohnt jetzt ca. erst 1 Jahr dort) nichts gewusst.

catweazle01  09.01.2020, 11:42
@man2fast

Was kann der jetzige Eigentümer dafür? Nein, das ist ganz klar Aufgabe der Gemeinschaft.

Die Gemeinschaft teilt sich die Kosten